Nun ist die Katze aus dem Sack: Am Freitag hat Finanzministerin Karin Keller-Sutter ihr Reformpaket für die Bankenregulierung vorgelegt. Kernstück ist der Vorschlag, dass die UBS das Eigenkapital ihrer Auslandstöchter künftig vom Kapital des Stammhauses, der UBS AG, abziehen muss. Allein das kostet die Grossbank nach eigenen Berechnungen rund 23 Milliarden Dollar. Nicht minder wichtig ist aber eine zweite Zahl: Inklusive des Gesetzgebungsprozesses, der sich rund zwei Jahre hinziehen wird, dürfte die UBS zehn Jahre Zeit haben, das nötige Zusatzkapital aufzubauen.
Das scheint machbar, meinen auch Analysten, etwa die von der Citi. Und nach ersten Verwerfungen hat sich auch der Aktienkurs der UBS wieder beruhigt. Zur Einschätzung einfache Rechnung: 2025 dürfte die UBS gut 6 Milliarden Dollar für Dividenden und Aktienrückkäufe ausgeben – was die Bank laut den Konsensschätzungen mit dem Nettogewinn bezahlen kann. Ab 2026 kommen dann die Vorteile der CS-Übernahme – wie etwa die Kostensenkungen von 13 Milliarden Dollar pro Jahr – voll zum Tragen. Daher dürfte der Gewinn 2026 laut den Schätzungen auf über 9 Milliarden Dollar, 2027 sogar auf fast 12 Milliarden Dollar steigen.
Die Gewinne dürften also ausreichen, um den nötigen Kapitalaufbau zu bezahlen. Zumal die finale Zahl wohl tiefer sein wird als die nun kolportierten 23 Milliarden. Dies zum einen deshalb, weil die Bank bei den Parlamentsberatungen ihr ganzes Gewicht in die Waagschale werfen wird. Erleichterungen bei den Kapitalvorschriften sind damit wahrscheinlich. Zum andern kann die Bank durch strategische Anpassungen selbst dafür sorgen, dass die Summe des nötigen Zusatzkapitals tiefer ausfällt. Sprich, die UBS kann die neuen Anforderungen dank der langen Übergangsfrist stemmen.
Ungleiches muss ungleich behandelt werden
Bleibt die Streitfrage, ob die Anforderungen sinnvoll sind. Die UBS verneint dies mit Nachdruck und argumentiert, dass die geplante Kernkapitalanforderung von gut 17 Prozent weit oberhalb dessen liegt, was andere Länder wie die USA verlangen. Die UBS hätte also einen zu starken Wettbewerbsnachteil aufgrund des Schweizer Sonderwegs.
Ja, die Eigenmittelanforderungen sind höher als für Banken wie Morgan Stanley oder die Deutsche Bank. Aber die UBS ist auch ein Sonderfall. Warum? Weil sie in der Schweiz beheimatet ist. Für die UBS ist das Fluch und Segen zugleich. Denn kein anderes Land mit einer vergleichbaren Grösse beherbergt eine Grossbank in den Dimensionen der UBS, die zudem über so riesige Auslandstöchter verfügt. Allein die US-Tochter hat Vermögenswerte von über 200 Milliarden Dollar in der Bilanz.
Der Fall der Credit Suisse hat gezeigt: Die zu tiefe Kapitaldeckung der Auslandstöchter war eine Schwachstelle. Es ist richtig, dies zu korrigieren.
Für die UBS ist der Standort Schweiz aber auch ein Vorteil. Denn Swissness steht für Stabilität, Rechtssicherheit und Qualität. Deshalb bringen Wohlhabende aus aller Welt ihr Geld zu uns. Die UBS kann nun nicht beides haben: von den Vorteilen der Swissness profitieren und reguliert sein wie eine US-Grossbank. Die neuen Kapitalregeln sind daher eine Art Preis der Swissness für die UBS.