Gegen die Praxis der HIM Swiss-Internet AG gingen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mehrere Beschwerden ein: Die Firma stellte Rechnungen für Dienstleistungen aus, für die es gar keinen Auftrag erhalten hatte. Nun lenkt die Firma mit Sitz in Ins BE ein.

Konkret versandte die HIM Swiss-Internet AG Rechnungen für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis. Im Dezember 2012 intervenierte das Seco ein erstes Mal beim Unternehmen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Weil dieses seine Geschäftspraxis nicht änderte, erhob das Staatssekretariat im Juni 2013 eine Zivilklage. Dieses Vorgehen zeigte Wirkung: Die HIM Swiss-Internet AG unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. In der Folge zog das Seco seine Klage zurück, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Sämtliche Kosten zu bezahlen

In der Konvention vom Januar 2014 verpflichtet sich das Berner Unternehmen, künftig auf sogenannte Offertrechnungen zu verzichten. Es übernimmt zudem sämtliche Kosten des Zivilverfahrens.

Seit Inkrafttreten einer Änderung im Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) im April 2012 ist es für Adressbuchschwindler in der Schweiz praktisch unmöglich geworden, ihrem illegalen Treiben weiterhin ungestraft zu frönen.

(sda/chb)