Nächste Woche hätte in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht der Prozess gegen die Zürcher Privatbank Falcon und ihren ehemaligen Chef Eduardo Leemann wegen qualifizierter Geldwäscherei beginnen sollen. Nun wurde er kurzfristig verschoben. Die zuständige Richterin ist unpässlich.

Dem Fall kommt eine hohe Bedeutung für die Strafverfolgung zu. Obgleich Falcon ihre Aktivitäten in diesem Jahr wie angekündigt operativ einstellt. Denn erstmals prozessiert die Bundesanwaltschaft (BA) gegen eine ehemalige Bank wegen mangelhafter Organisation. Sie soll die Anlasstat, nämlich qualifizierte Geldwäscherei, ermöglicht haben.

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