Herr Niggli, Sie haben die Urteilsbegründung gelesen. Haben Vincenz und Stocker gute Chancen auf ein milderes Urteil vor dem Zürcher Obergericht?

Nach meinem Dafürhalten, ja. Das Urteil ist zwar sehr umfangreich und zum Teil detailverliebt, aber in den juristischen Grundstrukturen nicht überzeugend.

Wieso nicht? Liegt gar ein Freispruch drin?

Bei so vielen Vorwürfen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die zweite Instanz einen Freispruch sprechen wird, wirklich klein. Dennoch bleibt mein Eindruck, dass im Urteil sehr viel erzählt wird; über die entscheidenden Punkte geht das Gericht dann aber schnell hinweg.

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Holger Alich
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