Von 2021 bis 2023 leitete Urban Angehrn (60) die Finanzmarktaufsicht (Finma). In seine Amtszeit fiel das Ende der Credit Suisse (CS), die grösste Bankenkrise der Schweizer Geschichte. Und der risikoreiche Einstieg von Julius Bär ins Private-Debt-Geschäft.

Während die CS inzwischen Geschichte ist, arbeitet sich Julius Bär schrittweise aus dem Loch heraus, in das sie durch die Geschäftsbeziehung mit dem österreichischen Milliardenpleitier René Benko hineingeraten war. Nun soll mit Urban Angehrn der frühere Chef der Aufsichtsbehörde in das oberste Aufsichtsgremium der Bank einziehen. Auf den ersten Blick wirkt es positiv, wenn die Bank einen Regulator an Bord holt und damit einen Schlussstrich unter ein langes Sündenregister ziehen will.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Was wusste Angehrn über die Benko-Kredite?

Auf dem Finanzplatz regt sich aber auch deutliche Kritik. Die Gründe sind brisant: Im Rahmen der laufenden Aufsicht sind Banken verpflichtet, die Finma über wesentliche Klumpenrisiken zu informieren. Bei Julius Bär betrifft dies die Kreditengagements gegenüber René Benko. Da er das grösste Klumpenrisiko darstellte, war die Finma über Kredite an die Holding des Ex-Milliardärs informiert – und hatte offenbar keine Vorbehalte.

Urban Angehrn trat Ende September 2023 von seinem Posten zurück. Kurz darauf musste Julius Bär mehr als 600 Millionen Franken auf den Benko-Krediten abschreiben. In der Folge leitete die Finma ein Enforcement-Verfahren gegen die Bank ein, eine Art aufsichtsrechtliche Strafuntersuchung. Diese ist bisher nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang Urban Angehrn als Finma-Direktor von diesen Kreditengagements wusste. Ist er frei von Interessenkonflikten, wenn er in den Verwaltungsrat der Bank gewählt wird? «Kein Kommentar», liess Angehrn über einen Sprecher ausrichten. Auch Julius Bär wollte sich nicht äussern.

Die Finma ihrerseits verweist darauf, dass es ehemaligen Mitarbeitenden grundsätzlich nicht untersagt sei, eine Tätigkeit in dem von ihnen früher beaufsichtigten Bereich auszuüben. Alle für die Finma tätigen Personen seien allerdings gesetzlich zur Einhaltung des Amtsgeheimnisses verpflichtet.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Blick.