Am Berner Handelsgericht hat ein Prozess begonnen, in dem sich der in der Schweiz lebende russische Investor Viktor Vekselberg und die Postfinance AG gegenüberstehen. Vekselberg will am Prozess erreichen, dass ihm Postfinance ein Konto gibt.

Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, ist Streitgegenstand die Weiterführung der Geschäftsbeziehung. Konkret geht es um ein Privatkonto in Schweizer Franken. Vekselberg ist Kläger, die Postfinance AG ist die Beklagte.

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Die Postfinance weigert sich

Der Anwalt Vekselbergs sagte am Dienstagmorgen nach Prozessauftakt, Postfinance weigere sich mit Verweis auf US-Sanktionen gegen russische Oligarchen, für Vekselberg ein Konto zu führen. Dieser brauche ein Konto, um seinen Lebensunterhalt bestreiten und beispielsweise auch Steuern zu zahlen.

Postfinance habe einen Auftrag zur Grundversorgung und müsse in der Schweiz lebenden Personen ein Konto zur Verfügung stellen.

Die Anwältin von Postfinance entgegnete, umstritten sei, ob Postfinance eine Ausnahme von diesem Grundauftrag in Anspruch nehmen könne. Postfinance sei der Auffassung, das sei der Fall.

Das Institut scheut das Risiko

Es bestehe für Postfinance das Risiko, dass dann, wenn das Institut eine signifikante Transaktion für Vekselberg erleichtere oder ausführe, die sekundären US-Sanktionen griffen. Dieses Risiko gelte es auszuräumen, und das gehe nur ohne Konto.

Im April 2018 hatte die Administration Trump Sanktionen gegen sieben Russen, darunter den in Zug wohnhaften Vekselberg, verhängt. Washington wirft ihnen vor, sich an einer autoritären und gegen den Westen gerichteten Politik des Kremls zu bereichern. Nach den Sanktionen reduzierte Vekselberg seine Beteiligung an Schweizer Industriekonzernen, damit diese den US-Sanktionen entgehen.

Vekselberg nicht anwesend

Der Prozess im Berner Amthaus findet ohne Vekselberg statt. Er hatte laut der Gerichtsverfügung nur zu erscheinen, wenn er wollte, dass das Gericht ihn befragt. Das ist nun also nicht der Fall. Vekselberg ist aber vertreten durch einen Zürcher Anwalt.

Im Verlauf des Dienstags sollen fünf Zeugen einvernommen werden, darunter vier Angestellte der Postfinance AG. Das Gericht tagt in Dreierbesetzung und will das Urteil am Mittwoch nach den Schlussvorträgen der Anwälte bekanntgeben - eventuell aber auch später.

(awp/mbü)