Einzig, wenn die Angestellten am eigenen Arbeitsplatz sitzen und genügend Abstand zum Nachbarn halten können, dürfen sie meist die Maske weglassen. Das hat eine Umfrage von AWP bei einigen grösseren Unternehmen in der Schweiz ergeben.

Home Office, also das Arbeiten von zu Hause aus, bleibt wie seit der ersten Corona-Welle im Frühjahr weit verbreitet. Zum Teil wird es von den Unternehmen empfohlen, teils ist es Pflicht bei Tätigkeiten, die keine physische Pflicht vor Ort verlangen.

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In den folgenden Unternehmen gilt Maskenpflicht oder Homeoffice:

  • Novartis: Seit 24. August am eigenen Arbeitsplatz mit genügend Abstand
     
  • Roche: Allgemein empfohlen seit Beginn der Pandemie
     
  • Lonza: Seit März, wenn Distanz von mehr als zwei Meter nicht möglich 
     
  • UBS: Ja, für die Geschäftsstellen. Rund 80 Prozent zu Hause, rund 20 Prozent im Büro.
     
  • Credit Suisse: Maskenpflicht in sämtlichen Räumen. Pilotprojekt bei der CS freiwilliger Basis 
     
  • ZKB: Maskenpflicht. Ausnahmen in Abstimmung mit Vorgesetzten oder Mittagstisch bei genügend Abstand
     
  • Raiffeisen Schweiz: Maskenpflicht ausser am Arbeitsplatz mit möglich genügend Abstand
     
  • SIX Group: Maskenpflicht ausser am eigenen Arbeitsplatz, Splitting von Teams.
     
  • Migros: Maskenpflicht am Hauptsitz des MGB, wo möglich und sinnvoll empfohlen empfohlen
     
  • Coop: Maskenpflicht gemäss behördlichen Bestimmungen.
     
  • Schindler: Maskenpflicht auf Campus seit März
     
  • Sika: Maskenpflicht empfohlen, in Produktion und Labors teils nicht möglich
     
  • LafargeHolcim: Maskenpflichht ausser am eigenen Arbeitsplatz oder Werken mit genügend Abstand
     
  • Bucher Industries: Maskenpflicht je nach Standort
     
  • Dätwyler: Maskenpflicht bei Nichteinhalten des Abstands