Tesla-Chef Elon Musk hat eine Klage im Zusammenhang mit der Produktion des Model 3 abgewehrt. Ein Bezirksgericht in San Francisco wies eine Klage von Aktionären ab, die Musk irreführende Angaben über Fortschritte bei der Herstellung des besonders beachteten Tesla-Modells vorgeworfen hatten.

Die Kläger argumentierten, sie hätten Tesla- Anteile zu «künstlich in die Höhe getriebenen Preisen» gekauft. Musk und andere Tesla-Manager hätten sie über Probleme bei der Model-3-Produktion im Unklaren gelassen. Doch das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tesla durchaus über bestehende Schwierigkeiten informiert habe. Tesla hatte zur Verteidigung angeführt, Musk selbst habe immer wieder von der «Produktionshölle» gesprochen.

Schon einmal abgewiesen

Die Kläger hatten sich um den Status einer Sammelklage bemüht, der sich sämtliche Käufer von Tesla-Aktien aus der Zeit zwischen Anfang Mai 2016 und Anfang November 2017 hätten anschliessen können. Das Gericht hatte den Fall bereits einmal abgewiesen, den Klägern jedoch eine Änderung ihrer Klageschrift zugestanden. Doch auch die zweite Version fiel durch.

Das vergleichsweise günstige Model 3 ist für Tesla besonders wichtig, weil das Unternehmen damit den Massenmarkt erobern will. Musk ist wegen umstrittener Mitteilungen auf dem Kurznachrichtendienst Twitter wiederholt mit der US-Börsenaufsicht SEC aneinandergeraten.

(sda/gku)

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