Der Stimmrechtsberater Glass Lewis empfiehlt den Credit-Suisse-Aktionären, den Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu verweigern. Glass Lewis verwies in einem am Dienstag verfügbaren Bericht auf eine ganze Reihe von Untersuchungen und Verfahren gegen die Grossbank. Zudem habe Credit Suisse durch den Zusammenbruch des Hedgefonds Archegos im Frühjahr 2021 einen erhebliche finanziellen und Reputations-Schaden erlitten.

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Die Anleger könnten die Firmenspitze für die in einem Bericht festgestellten Mängel bei den Risiko- und Kontrollmechanismen durchaus verantwortlich machen. «Daher sind wir der Ansicht, dass es nicht im Interesse der Aktionäre ist, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung zu diesem Zeitpunkt Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.»

Die Aktionäre stimmen am 29. April auf der Generalversammlung ab. Viele institutionelle Anleger folgen bei ihrem Stimmverhalten den Empfehlungen von Stimmrechtsberatern wie Glass Lewis oder dem Konkurrenten ISS.

(reuters/gku)