Der frisch vermählte Versicherungskonzern Helvetia Baloise habe bei der Kommunikation seines Stellenabbaus die Ad-hoc-Regeln der Schweizer Börse verletzt. Zu diesem Schluss kommt Wirtschaftsjurist Peter V. Kunz von der Universität Bern. Das Unternehmen hatte am Dienstag die Belegschaft darüber informiert, dass 2000 bis 2600 von insgesamt 22’000 Stellen abgebaut werden sollen. Im Verlauf des Tages äusserte sich Schweiz-Chef Martin Jara auch vereinzelt gegenüber Medien zu diesem Thema. Der Konzern publizierte jedoch weder eine vorbörsliche Meldung noch eine Medienmitteilung.
«Ein Stellenabbau in diesem Ausmass ist kursrelevant», sagt Kunz zur Handelszeitung. «Die Ankündigung ist daher ad-hoc-pflichtig.» Für solch einschneidende Massnahmen gelten laut ihm strenge Publikationspflichten. «Selbst eine Medienmitteilung würde hier nicht genügen, da Ad-hoc-Meldungen bestimmten formalen Anforderungen genügen müssen wie etwa, dass sie vor Börseneröffnung publiziert werden müssen.»


