Mit Blick auf die anhaltende Finanzkrise und die feststellbare Abkühlung der Wirtschaft zeichnet sich ab, dass optimistische Annahmen der Vergangenheit schwer auf den Bilanzen der Unternehmen lasten. In Zeiten boomender Börsenjahre ausgearbeitete Wachstumsstrategien und günstige Kapitalmarktbedingungen haben dazu geführt, dass bei Firmenübernahmen der zukünftigen Entwicklung des Zielobjektes teilweise ein enorm hoher Wert beigemessen wurde.

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Dieser als Goodwill bezeichnete Anteil des Kaufpreises, welcher nicht auf identifizierbare materielle oder immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen ist, wird nach internationalen Rechnungslegungsstandards als Aktivposten unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. So hatte das Spezialchemieunternehmen Ciba per 31. Dezember 2007 einen Goodwill von 1,503 Mrd Fr. in seinen Büchern ausgewiesen.

Eine von The Corporate Finance Group durchgeführte Studie der 20 kotierten SMI-Gesellschaften zeigt, dass der aktuelle Gesamtanteil der immateriellen Vermögenswerte dieser Gesellschaften von 158 Mrd Fr. einer Eigenkapitalbasis von 392 Mrd Fr. gegenübersteht. Dieser relative Anteil von 40% hat gegenüber einer vor einem Jahr vorgenommenen Auswertung um 4% zugenommen. Innerhalb des SMI weisen Adecco und Swisscom die höchsten Relationen auf: Das immaterielle Vermögen beträgt 114% bzw. 155% des Eigenkapitals.

Immaterielle Werte im Fokus

Das schweizerische Handelsrecht wie auch nationale und internationale Rechnungslegungsstandards verlangen eine periodische Überprüfung der gerechtfertigten Höhe der immateriellen Vermögenswerte im Allgemeinen sowie des Goodwills im Speziellen. Technisch erfolgt dieser rechnerische Nachweis periodisch auf Stufe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash-Generating Unit).

Durch einen Vergleich des erzielbaren Wertes der Einheit (dieser Recoverable Amount entspricht dem höheren Wert von Netto-Marktwert oder Nutzwert) mit dem Buchwert der Einheit wird festgestellt, ob eine sofort erfolgswirksame Wertverminderung verbucht werden muss. Je nach Grösse und Bedeutung der Unternehmung sowie des gewählten oder auferlegten Rechnungslegungsstandards muss diese Überprüfung bereits unterjährig vorgenommen werden, nämlich dann, wenn Indikatoren darauf hindeuten, dass eine Wertbeeinträchtigung des Goodwills gegeben sein könnte. Solche Indikatoren sind zum Beispiel sich abzeichnende Verluste, signifikant geringere Marktanteile oder sinkende Aktienkurse.

Die momentane konjunkturelle Abkühlung in Verbindung mit zunehmend integrierten Finanz- und Kapitalmärkten sowie die steigenden Anteile der immateriellen Vermögenswerte in den Bilanzen grosskapitalisierter Unternehmen lassen befürchten, dass in früheren Perioden ermittelte Werte oftmals nicht mehr gestützt werden können. Für viele Gesellschaften ist es somit unausweichlich, konkrete Impairment-Tests durchzuführen, was beachtliche Wertberichtigungen erwarten lässt. Bei Ciba beispielsweise zeigte sich im Verlaufe der ersten drei Quartale 2008 auf dem Goodwill des Segments «Water and Paper Treatment» ein Wertberichtigungsbedarf von 0,590 Mrd Fr.

Für viele Finanzabteilungen stellen die durchzuführenden Berechnungen im Rahmen der finanziellen Berichterstattung eine grosse Belastung dar, denn je nach Unternehmung können die notwendigen Modelle äusserst komplex ausfallen. Die für eine objektive Ermittlung des Recoverable Amount unerlässliche Anwendung dynamischer Cash-flow-basierter Bewertungsmodelle erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Doch gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fehlt den Unternehmen oft diese Zeit. Zudem ist es den Revisionsstellen durch die ihnen von Branchenverbänden und Gesetzgebern auferlegten Unabhängigkeitsrichtlinien nur bedingt möglich, ihre Kunden diesbezüglich wesentlich zu unterstützen. Unabhängige Spezialisten können hier einen echten Mehrwert für die Unternehmen generieren. Eine Unterstützung der Kunden kann auch in Richtung Aufbau eines Frühwarnsystems gehen.

Corporate Governance ist wichtig

Wie weitgehend eine Zusammenarbeit der Unternehmen mit Spezialisten erfolgt, steht den Akteuren offen. Nebst der Berichterstattung in Anlehnung an den gewählten oder auferlegten Rechnungslegungsstandard ist aber auch hinsichtlich einer gesunden Corporate Governance eine objektive und unabhängige Ermittlung der Wertgrössen wünschenswert.