Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den ehemaligen Top-Sanierer Hans Ziegler des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen für schuldig befunden. Er wird mit einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe von 148 Tagessätzen zu 330 Franken bestraft - beides bedingt.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den ehemaligen Top-Sanierer Hans Ziegler des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen für schuldig befunden. Er wird mit einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe von 148 Tagessätzen bestraft - beides bedingt.

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Die Berufungskammer verurteilte Ziegler zudem wegen mehrfacher Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses und mehrfachen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine noch höhere Strafe gefordert

Die Bundesanwaltschaft hatte im Berufungsprozess eine Freiheitsstrafe von 33 Monaten gefordert, davon 9 Monate unbedingt.

Gemäss Anklageschrift soll der 69-jährige Ziegler dem zweiten Angeklagten unter anderem bei der Vermittlung und Anbahnung von Firmenverkäufen gedient haben. So war er beispielsweise beim Verkaufs-Projekt Viking als Berater der späteren Käuferin, der Atlas Copco, tätig.

Ziegler hat unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ausserdem hat er bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zu seinem Vorteil ausgenutzt.

(sda/mbü)