Die Finanzmarktaufsicht (Finma) bestraft einen früheren Bank-Chef wegen Insider-Handels. Die Behörde ziehe bei dem Mann den unrechtmässig erzielten Gewinn in Höhe von rund 730.000 Franken ein, wie die Behörde mitteilt. Zudem verhänge sie ein Berufsverbot von vier Jahren, was darauf hinweisen könnte, dass der Mann zuletzt noch im Finanzsektor tätig war.

In einem Enforcementverfahren hat die Finma festgestellt, dass die Person gegen Aufsichtsrecht verstiess. «Insiderhandel untergräbt das Vertrauen in den Markt. Wir werden daher weiterhin konsequent jedem Hinweis auf entsprechende Aufsichtsrechtsverletzungen nachgehen,» sagt Patric Eymann, der das Enforcement leitet.

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Warnschuss für die Branche

Der ehemalige CEO habe in seiner Amtszeit als Geschäftsleitungsmitglied über Depots seiner Ehefrau bei anderen Banken Transaktionen ausgeführt und damit gegen bankinterne Weisungen verstossen. Die Finma teilte nicht mit, um wen es sich in dem Fall handelt.

Dass die Finma den Fall so offen mitteilt – ohne Namen zu nennen, könnte als Warnschuss für die Branche gelten.

(reuters/mlo)

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