Ende November 2018 schreibt die «Agenzia delle Entrate» ihren Amtskollegen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV einen Brief. Darin bittet der italienische Fiskus um Amtshilfe. Konkret wollen die Steuervögte aus dem Süden wissen, welche italienischen Kunden vom 23. Februar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 ein Konto bei der damaligen Banca della Svizerra Italiana BSI besassen. Die Zürcher EFG International ist deren Rechtsnachfolgerin.

Und zwar will die «Agenzia» nur jene Kunden kennen, die ihre Steuerkonformität gegenüber der Bank nicht belegt haben. Also jene, die auf ein Regularisierungsschreiben der BSI respektive der EFG nicht geantwortet haben. Es sind Kunden, die auch nicht an einem Offenlegungs-Programm der italienischen Steuerbehörden mitgemacht haben.

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Sage und schreibe ein Jahr später, nämlich Anfang Dezember, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung nun die Mitteilung zur Amtshilfe veröffentlicht. Darin fordert die ESTV von der Anfrage betroffene Personen auf, sich innerhalb der nächsten 20 Tage zu melden, also bis spätestens Ende Jahr.

Strenger Risiko-Rahmen

Auf Anfrage teilt die Zürcher Vermögensbank EFH mit, dass man einen «Offenlegungsauftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung» erhalten habe, der auf einem von den italienischen Steuerbehörden ausgestellten Ersuchen um internationale Amtshilfe in Steuersachen beruhe: «Der Antrag bezieht sich auf Kunden mit Wohnsitz in Italien, die eine Bankbeziehung mit der ehemaligen BSI hatten.» Die Bank betont: Nach Abschluss der Übernahme der BSI im November 2016 hab man erfolgreich einen «strengen und effektiven Risiko- und Compliance-Rahmen» für das kombinierte Geschäft umgesetzt, der auch den automatischen Informationsaustausch umfasse.

Die EFG ist eines von mehreren Schweizer Finanzinstituten, deren Bankkundendaten mittels steuerlicher Amtshilfe aus dem Ausland angefordert wurden. Darunter befinden sich beispielsweise die beiden Grossbanken UBS, Credit Suisse.