Die Fahnder klingeln unangemeldet bei einer der renommiertesten Zürcher Wirtschaftskanzleien. Sie legen einen vom Steuerverwaltungs-Direktor unterzeichneten Durchsuchungsbefehl vor und beschlagnahmen Computer und Dokumente. Die Mannschaft der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind auf der Spur eines Mandanten des Anwaltsbüros und hoffen, in den Akten aufschlussreiche Informationen zu finden. Der Verdacht: Schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug.

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Die Razzia im vergangenen Jahr hat nun ein politisches Nachspiel. «Die Eidgenössische Steuerverwaltung schreckt nicht davor zurück, auch in höchst zweifelhaften Fällen scharfe Zwangsmassnahmen einzusetzen und mittels Bundesgewalt gegen private Unternehmen und Privatpersonen vorzugehen», attackiert der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli die oberste Steuerbehörde des Landes in einer Parlamentarischen Initiative.

Reaktion auf Kanzleien-Razzia

Für den SVP-Mann gehört die «Steuerpolizei» des Bundes abgeschafft: Sie verstosse gegen den schweizerischen Steuerföderalismus und setze den Steuerwettbewerb unter den Kantonen ausser Kraft, lautet die offizielle Begründung. Hinter dem Vorstoss steht jedoch ein konkreter Anlass, wie Mörgeli gegenüber der «Handelszeitung» bestätigt: Die Durchsuchung des Zürcher Anwaltsbüros und seines ins Fadenkreuz der Behörden geratenen Klienten. Den Namen der Kanzlei will der Nationalrat aber nicht nennen.

Emanuel Lauber, Leiter der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen, reagiert gelassen. «Wir müssen uns mit den Vorwürfen seriös auseinandersetzen, brauchen aber deswegen nicht nervös zu werden», sagt der Mann, der auch schon als «oberster Steuerpolizist des Landes» bezeichnet worden ist. Die Mehrzahl der politischen Vorstösse, die sich mit Steuerhinterziehung und Steuerbetrug befassen, wolle die Arbeit seiner Behörde konsolidieren oder gar stärken, sagt Lauber.

So verlangt etwa die Sozialdemokratische Fraktion mehr Manpower «für das konsequente Aufdecken von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und weiteren Missbräuchen». Die Rechnung der SP ist einfach: Mehr Personal bedeutet mehr Ermittlungen und damit mehr Einnahmen. Ab 2012 sollen 543 Millionen Franken mehr an direkten Bundessteuern in die Staatskassen fliessen, so die SP.

Steuerchef Lauber reagiert auch auf diesen Vorstoss mit Pragmatik. Er glaube wie der Bundersrat nicht, dass diese Rechnung aufgehe: «Doppelt so viele Leute bedeutet nicht doppelt so viele abgeschlossene Fälle.» Man dürfe sich bei solchen Forderungen nicht nur auf Zahlen abstützen, sondern müsse auch hinter die Kulissen schauen.

Der 45-jährige Jurist und frühere Steuerberater gewährt einen Blick in sein Büro bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung an der Eigerstrasse in Bern. Lauber leitet die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen seit gut drei Jahren. «Strafe muss sein» steht in markanter Schrift auf einem Zettel, der am Flipchart in seinem Büro hängt. «Ja», bemerkt er dazu, «wir tragen mit unserer Tätigkeit wohl dazu bei, dass der Staat zu mehr Einnahmen kommt. In erster Linie wollen wir aber zeigen, dass sich Steuerdelikte nicht lohnen.» Lauber versteht seine Behörde als «Anwältin der ehrlichen Steuerzahler». Seine Überzeugung: «Eine effiziente und erfolgreiche Bekämpfung von Steuerwiderhandlungen bestätigt und motiviert jene, die sich pflichtbewusst verhalten.»

Müssten Aktionen der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen inszeniert werden, um eine abschreckende Wirkung zu erreichen? Lauber winkt energisch ab. Aus rechtlichen Gründen ist es in der Schweiz nicht möglich, jemanden zu verhaften, der der Steuerhinterziehung vedächtigt wird. In Deutschland ist das anders: Vor zwei Jahren führten dort Polizisten Post-Chef Klaus Zumwinkel ab - vor laufenden Fernsehkameras und unter Blitzlichtgewitter.

Chef-Fahnder Lauber legt bei der Jagd nach grossen Fischen Wert auf Diskretion und Verhältnismässigkeit. Spektakulär kann höchstens die Anzahl der Leute sein, die zum Einsatz kommen. Beim grössten Fall waren das 70 Personen. Es ging um ein Unternehmen, das verdächtigt wurde, zwischen 100 und 200 Millionen Franken am Fiskus vorbeigeschmuggelt zu haben.

Die gemäss Lauber «generalstabsmässig geplanten» Durchsuchungen erfolgen in der Regel zu einem Zeitpunkt, an dem Beschuldigte oder Verantwortliche anwesend sind. Das ist bei Privatpersonen meist morgens zwischen 6 und 6.30 Uhr, in Unternehmen bei Arbeitsbeginn. Immer sind die Ermittler von der Polizei begleitet sowie von einer Amtsperson, die den ordnungsgemässen Ablauf einer Aktion bestätigen soll. Lauber verfolgt die Razzien an Ort und Stelle, überlässt jedoch die Befragungen den Team-Verantwortlichen.

Hausdurchsuchungen sind für die Leute von der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen etwas Besonderes. «Dabei steigt auch unser Adrenalinspiegel», sagt Lauber. Der Rest ist langwierige Analysearbeit, bis die Dossiers nach Abschluss der Ermittlungen an die Steuerverwaltungen in den jeweiligen Kantonen gehen.

Heikle Beschlagnahmung

Dürfen die Steuerbehörden auch Konten von Beschuldigten und deren Liegenschaften beschlagnahmen? Ja, sagt die Eidgenössische Steuerverwaltung: Es sei rechtens, mit einer solchen Massnahme den Zugriff auf ein Vermögen zu stoppen, das möglicherweise widerrechtlich entstand. «Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Das ist der Grundsatz, nach dem wir handeln», sagt Lauber. Damit stellt er Urteile des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in Frage. Dieses gab im Dezember Steuerpflichtigen recht, die sich gegen die Beschlagnahmung gewehrt hatten. Weil mit diesem Richterspruch die Tätigkeit der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen faktisch und rechtlich stark eingeschränkt würde, ficht die Steuerverwaltung die Urteile beim Bundesgericht an.

Dass Beschlagnahmungen ein höchst emotionales Thema sind, erfährt Lauber bei den Ermittlungen immer wieder. «Das spüren die Leute am eigenen Leib. Es trifft sie hart, wenn ihnen eröffnet wird, dass Konti, Liegenschaften oder bisweilen auch Luxusautos beschlagnahmt werden. Wir legen Hand auf das, was sie sich mit dem möglicherweise hinterzogenen Geld geleistet haben.»