Ein langjähriger Zuger Geschäftspartner der deutschen Tennislegende Boris Becker hält an seiner Geldforderung fest: Er klagt nun vor dem Zuger Obergericht auf die Rückzahlung von über 40 Millionen Franken. Das Zuger Kantonsgericht hatte die Zivilklage abgewiesen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorging. Es hielt zwar fest, dass entsprechende Darlehensverträge zwischen Hans-Dieter Cleven und Becker bestünden. Doch seien diese nicht rechtskräftig gekündigt worden, womit eine Rückzahlung noch nicht fällig sei.

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Cleven hält weiterhin an seiner Forderung über 41,7 Millionen Franken fest, wie er am Donnerstag über seinen Anwalt mitteilen liess. Er werde innerhalb der gesetzlichen Frist ans Zuger Obergericht gelangen und Berufung einreichen. Denn nach der Analyse des erstinstanzlichen Urteils sowie nach Konsultation der entsprechenden Rechtsprechung und juristischen Literatur sei er zur Überzeugung gelangt, dass «das Kantonsgericht unzutreffend entschieden» habe.

Cleven klagt auch in Grossbritannien

Unabhängig von diesem Zivilprozess in Zug will Hans-Dieter Cleven in den nächsten Tagen seine Forderungen in Höhe von 41,7 Millionen Franken im Insolvenzverfahren gegen Becker in Grossbritannien anmelden, wie dessen Anwalt weiter mitteilte.

Der ehemalige deutsche Tennisstar hat seinen Wohnsitz seit einigen Jahren im Londoner Stadtteil Wimbledon. Ein Londoner Gericht hatte ihn im Juni wegen unbeglichener Schulden bei einer Londoner Privatbank für insolvent erklärt. Es geht dabei «um einen substanziellen Betrag», den Becker der Privatbank seit dem Herbst 2015 schulden soll, wie mehrere Medien berichtet hatten. Im Zuge dieses Urteils hatte sich auch Cleven gemeldet.

(sda/mbü)