Juristischer Mehrfrontenkampf: Auch am Hauptsitz Hannover muss sich der Finanzdienstleister und zur Swiss Life Gruppe gehörende AWD jetzt mit schweren Vorwürfen früherer Kunden wegen Falschberatung auseinandersetzen. Das Landgericht verhandelte am Mittwoch über zehn von insgesamt rund 800 Anleger-Klagen. Dabei hörte die zuständige Kammer Anwälte des Unternehmens und der Kläger an. Zur Beweisaufnahme kam es noch nicht, AWD-Gründer Carsten Maschmeyer war vorerst nicht als Zeuge geladen.

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«Dies könnte im weiteren Verlauf beantragt werden. Ob es zu einer Beweisaufnahme kommt, ist jedoch noch offen», sagte Gerichtssprecher Patrick Gerberding der Nachrichtenagentur dpa. AWD-Sprecher Andreas Fischer betonte, aus seiner Sicht werde ein Auftritt Maschmeyers vermutlich nicht nötig sein: «Das wird wohl nicht Thema werden.»

In den Verfahren geht es um die Frage, ob AWD-Berater ihre Kunden ausreichend über die Risiken von früher vertriebenen Immobilien- und Medienfonds informiert haben. Auch weitere Finanzdienstleister und Banken müssen sich nach Angaben des Gerichts rechtfertigen. Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) liefen bereits ähnliche Prozesse, in denen die Richter mangelnde Aufklärung monierten.

Der AWD legte nach eigenen Angaben Rechtsmittel gegen die Urteile ein. Er muss sich auch gegen den Vorwurf zu hoher Berater-Provisionen verteidigen und ging mit einstweiligen Verfügungen dagegen vor.

Maschmeyer als Zeuge benannt

«Die Klägerseite hat Herrn Maschmeyer als Zeugen benannt. Es kommt aber darauf an, ob das Gericht wirklich in die Beweisaufnahme eintritt», erklärte Gerberding. Bei dem Termin am Mittwoch hätten beide Seiten lediglich erste Positionen ausgetauscht und rechtliche Hinweise erhalten. Für den 11. Juli und 12. September seien zwei weitere Treffen vereinbart worden. Ob es dann zur Zeugenvernehmung oder sogar zur Entscheidung kommt, könne man derzeit nicht absehen.

In dem Braunschweiger Prozess hatten zwei ehemalige AWD-Kunden geklagt. Sie sollen knapp 15.000 Euro einschliesslich Zinsen erstattet bekommen, weil der Fonds IMF 3 als Altersvorsorge ungeeignet gewesen sei. In Naumburg urteilten die Richter, die Risiken des verwandten Fonds IMF 2 seien im Prospekt nicht angemessen dargestellt worden.

Der AWD hatte diese Entscheidungen zurückgewiesen und einen Gang in die höheren Instanzen angekündigt. Kritisch sieht das Unternehmen vor allem die Rolle des Hamburger Anwalts Rolf Thiel, der auch Anleger in dem Verfahren in Hannover vertritt. Die Sammlung solcher Klagen sei offenbar ein «Geschäftsmodell», hiess es.

In bundesweit 17 Fällen hätten Landgerichte Schadenersatz- Forderungen gegen den AWD abgewiesen, sagte Fischer. Thiel habe zudem zahlreiche Klagen "unkommentiert zurückgenommen". Der Jurist war am Nachmittag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Vor dem Auslaufen einer Verjährungsfrist hatten zum Jahresende 2011 viele Ex-Anleger Klagen gegen den AWD gestartet. Maschmeyer zog sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der AWD-Mutter Swiss Life zurück.

(chb/awp)