Mitte Mai haben sich die Richter in St.Gallen mit der BZ Bank des Schwyzer Milliardärs und Financiers Martin Ebner befasst. Das Institut habe «aufsichtsrechtliche Bestimmungen der Finanzmarktgesetzgebung schwer verletzt», steht im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVG. Das 46-seitige Urteil liegt der «Handelszeitung» in anonymisierter Form vor. Die Chronologie der Sachverhalte lässt eindeutig auf die BZ Bank als Beschwerdeführerin schliessen. Weder das Finanzinstitut noch Mehrheitseigner Martin Ebner nehmen auf Anfrage zum Urteil Stellung.

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Das BVG-Urteil folgt der Erstinstanz, der Finanzmarktaufsicht Finma, und weist die Beschwerde der Bank ab. Rekursinstanz wäre das Bundesgericht, dort ist keine Beschwerde gegen das Urteil eingegangen. BVG-Sprecher Rocco Maglio: «Nachdem uns das Bundesgericht bis heute keine Mitteilung über den Eingang einer Beschwerde gemeldet hat, gehen wir davon aus, dass es rechtskräftig ist.»