Die Schweiz ist ein Eldorado für Anlageschwindler. Unter den aktivsten Hasardeuren befanden sich der Deutsche Hans-Jürgen Käfer und seine Partnerin Karin Kyung Mi Käfer-Zoller. Mit jahrelanger Verzögerung wurde den beiden nun der Prozess gemacht.
Jürgen Käfer verfolgte dabei eine zwielichtige Masche: Er und seine Verkäufertruppe suchten leichtgläubige Investoren für «heisse Start-Ups». Den Opfern wurden erst Aktien für Schrottfirmen angedreht, dann nach dem Zusammenbruch der «verheissungsvollen» Firma ein weiteres Luftschloss in die Welt gesetzt, um wiederum neue Investoren abzuzocken oder alte Opfer mit neuen Nonvaleurs bei der Stange zu halten. Diese gaben erneut Geld, weil sie hofften, den Verlust mit Papieren eines neuen «Geheimtipps» zu verkleinern.
Miese Performance einer Justizbeamtin
Einer der «heissen Tipps» war das Unternehmen Max Entertainment. Mit der Firma wurde vor einigen Jahren eine klassische «Pump-and-Dump»-Masche zu Lasten der Investoren aufgezogen. Die Opfer wurden mit sagenhaften Renditen und einem schnellen Börsengang geködert: Bis 2011 sollte die Max 300 Millionen Euro Umsatz und 43,2 Millionen Gewinn machen. Viele von Telefonverkäufern angefixte Kleinanleger glaubten dem Schmu.
Doch die Aktien waren nichts wert und die Verkäufer wussten das auch. Es ging nicht lange und Anzeigen stapelten sich in Zug. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall still entsorgen: Ende 2011 stellte sie sämtliche Ermittlungen ein. Dabei half der Behörde der Verweis, es sei kein arglistiges Verhalten zu erkennen. Eine Gesetzeslücke, die einzigartig ist in Europa und - wie diese Geschichte wiederholt zeigt - die falschen Leute schützt. Trotz dem bekannten Missstand verweigerte eine Mehrheit aus SVP und FDP, dass man ihn angeht. Dies entgegen dem Vorschlag von SP-Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch.
Es brauchte das Zuger Obergericht, das aufsässigen Geschädigten zu ihrem Recht verhalf und die zuständige Staatsanwältin Landolt zur Vernunft brachte. Erst daraufhin kamen die Beamten wieder ihrer Pflicht nach und brachten den Fall vor die Richter. Die kamen zu klaren Urteilen, obwohl sie mehrere Delikte gar nicht ahnden konnten - weil sie wegen dem Schneckentempo in Zug bereits verjährt waren.
Saftige Strafen für ganzen Kreis
Nun sind Hans-Jürgen Käfer und seine Frau vom Zuger Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt worden. Die Urteile liegen handelszeitung.ch vor. Jürgen Käfer muss sechs Jahre ins Gefängnis. Seine Frau erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, mit einer Probezeit von vier Jahren.
Mittäter Gionni P. wurde der Gehilfenschaft des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig befunden. Er bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, Probezeit: drei Jahre. Ebenfalls verurteilt wurde Andreas K., auch er bedingt wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigen Betrugs. Er erhielt 20 Monate und eine Probezeit von zwei Jahren.
Der fünfte im Bunde, Daniel K., kassierte wegen mehrfach versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Alle Täter sind deutsche Staatsbürger, die seit Jahren in der Schweiz geschäftlich im Aktienverkauf tätig waren. Praktisch alle Personen tauchten auch am Mega-Anlageskandal um die ASE Investment wieder auf. Diese Affäre ist noch lange nicht abgeschlossen und betrifft auch Institute wie die Kantonalbank von Basel Stadt.
Denkwürdige Dokumentation
Mit den noch nicht rechtskräftigen Urteilen neigt sich ein Kapitel um einen grossen Millionenbetrug dem Ende zu. Hunderte von Kleinanlegern wurden mit Versprechungen und Scheinfirmen systematisch in die Falle gelockt.
Hinweis: Die SRF-Sendung «Kassensturz» wird heute Abend über die Urteile berichten.