Pleite für Nestlé in Singapur: Das Appellationsgericht des Stadtstaates hat einen Rekurs der Schweizer gegen Konkurrent Petra Foods abgelehnt. 2014 hatten die Asiaten beim Obersten Gerichtshof durchgesetzt, dass sie Schokolade in einer praktisch gleichen Form der bekannten Kitkat-Schokriegel herstellen dürfen. Dagegen hatte Nestlé Rekurs eingereicht.

Petra Foods verkauft ein ganz ähnliches Produkt unter dem Namen «Take-It». Die Anwälte von Petra Foods machten geltend, die Form sei herstellungsbedingt und daher nicht schützenswert: Man müsse für die Massenproduktion eine solche Form verwenden.

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Schollenform kein Original-Merkmal

Die Richter folgten dieser Ansicht und meinten zudem, Nestlé sei es nicht gelungen, darzulegen, dass die Schollenform der Kitkat-Riegel beim durchschnittlichen Konsumenten als Original-Merkmal gilt, wie die Straits Times berichtete (Urteil unter Downloads).

Nestlé prozessierte in der Vergangenheit immer wieder wegen angeblicher Markenverletzung des Kitkat-Riegels gegen Konkurrenten. So wollten die Schweizer dieses Jahr in Grossbritannien die Form des Schokoladeriegels Kitkat auch als Marke eintragen lassen. Im Streit um die Form unterlag Nestlé seinem britischen Rivalen Cadbury: Ein britisches Gericht lehnte den Antrag von Nestlé ab.

Erfolge in Deutschland und Indien

Nicht immer zieht der Multi aber bei Markenstreits um die Schokolade den Kürzeren. So gewann Nestlé in Indien einen Namensstreit, die Schokoladenmarke wurde dort auch vom indischen Konkurrenten Kit Kat Food Products beansprucht.

Auch in Deutschland konnte Nestlé die Marke verteidigen. Der deutsche Hersteller Griesson-de Beukelaer verkaufte seine Schokoladenwaffel unter dem Namen «Twin Break». Das Oberlandsgericht Frankfurt hielt den Markennamen für zu ähnlich wie den Slogan «Have a break, have a Kitkat» – und gab somit Kläger Nestlé diesen Februar weitgehend Recht.