Schlappe für Peter Spuhler (67) vor dem Bundesgericht in Lausanne VD! Das höchste Gericht des Landes hat entschieden, dass der Stadler-Patron mit einer Firmenkonstruktion für sein Luxus-Chalet in St. Moritz GR Steuern umgangen hat. Im Zentrum steht die Aktiengesellschaft Chesa Sül Spelm. Ihr einziger Vermögenswert: das Chalet in St. Moritz. Ihr einziger Aktionär: Spuhler selbst. Und ihr einziger Mieter ebenfalls: Spuhler.
Das Bundesgericht bestätigte, dass durch die Zwischenschaltung der Chesa Sül Spelm AG mit Sitz in Frauenfeld TG Steuern umgangen worden seien. Die Gesellschaft sei nicht gewerblich tätig, wenn die Liegenschaft einzig der Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten und ihm nahestehender Personen diene, befand das Gericht. Auch dass es im Haus Büros gebe, die Spuhler und seine Frau gelegentlich zum Arbeiten nutzen, ändere nichts daran.
Für 15 Millionen umgebaut
Peter Spuhler hat die Villa Opel, so der Name des Anwesens mit Sicht auf den St. Moritzer-See, 2017 gekauft. Es wurde 1870 erbaut. Von Opel-Gründer Adam Opel (1835 bis 1895). Umfassende Umbauten waren nötig. Mindestens 15 Millionen Franken hat der Patron des Schienenfahrzeug-Herstellers in sein Feriendomizil gesteckt, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Zuvor hatte er sich 40 Objekte angeschaut.
Das Ziel einer solchen Gesellschaft sei nicht, nachhaltige Umsätze zu machen. Deshalb falle eine solche Tätigkeit nicht unter die Mehrwertsteuer. Entsprechend könnten auch keine Vorsteuerabzüge gemacht werden, wie dies im Fall Spuhler geschah. Das Bundesgericht hält weiter fest, dass für die gewählte Rechtsform der Aktiengesellschaft keine wirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründe ersichtlich seien.
«Ging nicht darum, Steuern zu sparen»
Die Gesellschaft liess sich 2018 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung als mehrwertsteuerpflichtig eintragen. In der Folge machte sie zwischen 2018 und 2020 Vorsteuerabzüge geltend – für Umbauarbeiten am Chalet. Firmen dürfen die beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern. Spuhler sparte damit rund 865'000 Franken. Laut Angaben seines Anwalts hat der Stadler-Patron diese Summe bereits 2021 zurückbezahlt.
Über seinen Anwalt teilt Peter Spuhler zudem mit: «Es ging nicht darum, Steuern zu sparen.» In der Stellungnahme betont er, dass die eidgenössische Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug 2018 zuerst akzeptiert habe. Drei Jahre später habe diese ihre Meinung «völlig überraschend» geändert – und eine Kehrtwende gemacht. Beim Rekurs sei es darum gegangen, den Entscheid und die Praxis der Steuerverwaltung höchstrichterlich überprüfen zu lassen.
«Peter Spuhler wollte Rechtssicherheit herstellen, auch im Namen von vielen Zweitwohnungsbesitzern, die ihre Wohnung auch für berufliche Zwecke nutzen», heisst es im Schreiben. Gleichzeitig betont der Unternehmer, dass er das St. Moritzer Chalet eigentlich direkt als Privatperson kaufen wollte. Die Opels hätten aber verlangt, dass der Verkauf über eine Aktiengesellschaft abgewickelt werden müsse. Hätte Spuhler die Villa privat übernehmen können, hätt er deutlich weniger Steuern bezahlt. Das Urteil des Bundesgerichts akzeptiere er nun «vollumfänglich».


