Die Pharmaindustrie stört sich vor allem daran, dass sich die Behörden bei der Prüfung der Medikamentenpreise künftig nur noch am Vergleich mit dem Ausland orientieren. Der sogenannte therapeutische Quervergleich - die Frage, was ein Medikament im Vergleich zu anderen Präparaten zur Heilung beitragt - erfolgt nur nur noch, wenn das Medikament im Ausland nicht im Handel ist.

Wie Cueni der «Zentralschweiz am Sonntag» in einem Interview sagte, bezweifeln Juristen, ob das Streichen des therapeutischen Quervergleichs rechtens sei. Dieser Vergleich basiere nämlich auf dem Krankenversicherungsgesetz. Und dieses könne nur vom Parlament geändert werden, also nicht vom Bundesrat auf Verordnungsstufe.

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Die Klagen könnten sich gemäss Cueni zudem gegen den «einseitigen Anpassungsmechanismus» beim Wechselkurs richten. Wenn der Wert des Euro wieder steige, könne die Pharmaindustrie die Medikamentenpreise nicht wieder erhöhen. «Dass es nur in eine Richtung geht, ist aus Gründen der Rechtsgleichheit problematisch.»

Bund rechnet mit Einsparungen von 240 Millionen Franken jährlich

Der Bundesrat hatte vor zehn Tagen neue Regeln für die Überprüfung der Medikamentenpreise festgelegt. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Mai. Der Bundesrat rechnet dadurch ab November mit Einsparungen von jährlich 240 Millionen Franken.

Im Gegenzug zur Streichung des therapeutischen Quervergleichs hat der Bundesrat beim Auslandspreisvergleich zugunsten der Pharmaindustrie die Toleranzmarge von drei auf fünf Prozent erhöht. Die Krankenversicherer müssen somit auch für Medikamente aufkommen, die in der Schweiz fünf Prozent teurer sind als im Ausland.

(aho/sda)