Der Präsident der Schwyzer Kantonalbank, Kuno Kennel, tritt mit sofortiger Wirkung zurück. Das teilte das Institut am Dienstag mit. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit Vorwürfen, die gegen Kennel erhoben wurden. Seit dem 7. Juni hatte der Kanton verschiedene Anschuldigungen durch Deloitte überprüfen lassen. Zwar kommt der Untersuchungsbericht nach Angaben der Kantonalbank (SZKB) zu dem Schluss, dass keine Interessenkonflikte vorlagen und es keine Verstösse des Präsidenten gegen das Gesetz oder interne Vorgaben gab.

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Mit seinem Rücktritt wolle Kennel aber dazu beitragen, dass sich die Bank wieder «ungestört von medialen Kampagnen dem Tagesgeschäft widmen könne», hiess es in der Mitteilung. Vizepräsident Karl Roos soll nun den Bankrat leiten, bis ein Nachfolger gefunden wird.

Strittige Beteiligung an Pensionskasse Nova Vorsorge

Im Fokus der Untersuchungen stand eine Beteiligung der SZKB an der Pensionskasse Nova Vorsorge aus dem Jahr 2014. Der Vorwurf lautete, zwischen SZKB-Präsidenten Kennel und dem Gründer der Nova Vorsorge, Serge Aerne, habe eine Geschäftsbeziehung bestanden. Kennel sollte demnach mehrere Zehntausend Franken Beraterhonorare vom Verkäufer erhalten haben.

Aktuell hält die SZKB laut eigenen Angaben 49 Prozent am Unternehmen. Da der Geschäftsaufbau des Beratungsunternehmens nicht im erwarteten Umfang realisiert werden konnte, musste die Bank bereits 2016 eine Wertberichtigung von 10 Millionen Franken vornehmen. Nach Angaben der SZKB erzielte die Nova Vorsorge in den Jahren 2017 und 2018 aber solide Gewinne und habe Dividenden ausgeschüttet.

Die SZKB selbst hatte gegen den vormaligen Mehrheitsaktionär der Nova Vorsorge Zivil- und Strafklage eingereicht. Sie bemängelte, die Bilanz der Firma per Ende 2014 sei nicht gemäss den Rechnungslegungsvorschriften erstellt und entsprechende vertragliche Zusicherungen des vormaligen Mehrheitsaktionärs anlässlich des Verkaufs der Aktien an die SZKB seien verletzt worden. Daraus sei der SZKB ein Schaden entstanden. Das Bezirksgericht Schwyz wies die Klage in erster Intanz ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die SZKB prüft weitere Schritte.

(Bloomberg/sda/me)

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