Die Chancen für den Finanzplatz Schweiz wären im Bereich von Private Equity intakt. Beim weltweit grössten Vermögensverwalter sind genügend Gelder vorhanden, die nach alternativen Investments suchen. Zudem steht innerhalb des neuen Kollektivanlagegesetzes mit der Kommanditgesellschaft für die kollektive Kapitalanlage (KGK) oder der Swiss Limited Partnership ein Vehikel zur Verfügung, das auf Private Equity zugeschnitten ist. Auch Massimo Lattmann, Präsident des Schweizer Private-Equity-Verbandes (SECA) zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dem Gesetzeswerk. «Womit wir noch erheblich Bauchweh haben, ist die bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich der Besteuerung der General Partners», sagte er gegenüber der «Handelszeitung».

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Tiefere Sätze

In die gleiche Kerbe schlägt auch Urs Roth, CEO der Schweizerischen Bankiervereinigung, wenn es um die fiskalischen Fakten geht. Für ihn ist die Frage der Besteuerung des sogenannten Carried Interest der Fondsmanager von entscheidender Bedeutung. Er spricht den Umstand an, dass viele Länder, allen voran der Finanzplatz London, die Kapitalgewinne der General Manager zum tiefstmöglichen Satz von rund 10% besteuern. Weil aber in der Schweizer Steuergesetzgebung der Begriff des gewerbsmässigen Wertschriftenhändlers Eingang gefunden hat, zeigen sich die Behörden vorderhand wenig flexibel. Dabei gäbe es für diese Problematik durchaus eine pragmatische Lösung, wenn festghalten würde, dass der durch das Management als Kommanditär bezogene Anteil am Kapitalgewinn als solcher qualifiziert bleibt und daher nicht unter das Einkommen aus Erwerbstätigkeit fällt. «Wir haben uns dazu schon mehrmals geäussert und auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgesprochen, leider bis anhin noch ohne grossen Erfolg», beklagte sich Roth jüngst an einem Medienseminar.

Geht es nach den Vorstellungen der Steuerbehörden, dann werden die Kapitalgewinne des General Partners als gewerbsmässig eingestuft und das Ganze danach als Einkommen versteuert. Die Schweiz würde sich damit selbst ins Abseits manövrieren, denn nirgends auf der Welt werden die Kapitalgewinne fiskalisch derart hoch belastet. Wird diese Problematik nicht gelöst, sieht Lattmann schwarz: «Die Attraktivität der Schweiz für Private Equity ist gefährdet und man hat das ganze Gesetz für die Katz gemacht.»

Rechtsunsicherheit

Negativ auf die Anlockung von Private-Equity-Management-Gesellschaften könnte sich auch ein weiterer regulatorischer Nachteil auswirken. Im neuen KAG liegt die Mindestanzahl von Kommanditären mit fünf immer noch deutlich über vergleichbaren Regelungen im Ausland. Dazu kommt die Rechtsunsicherheit bezüglich der Handhabung der gesetzlichen Grundlagen durch die Aufsichtsbehörde. Für Roth wird die Praxis der Aufsichtsbehörden zu einem wesentlichen Teil darüber bestimmen, wie konkurrenzfähig die im Kollektivanlagegesetz etablierten neueren Investitionsformen gegenüber den bewährten ausländischen Strukturen sein werden.

Neue Unternehmen

Wenn Private-Equity-Firmen jüngst aufgrund von Megadeals in ein schlechtes Licht gerieten, ist dies höchstens die Spitze des Eisbergs. Im letzten Jahr betrafen etwa 97% aller europäischen Private-Equity-Aktivitäten kleinere und mittlere Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Gelingt es, diese steuerlichen Hürden innert nützlicher Frist zu beseitigen, eröffnen sich in der Schweiz nicht nur neue Möglichkeiten für die Private-Equity-Branche, sondern gleichzeitig werden auch Investoren und junge Unternehmer angezogen.

Die Nachfrage nach Private-Equity-Kapital steigt ständig an, sieht sich aber einem ungenügenden Angebot gegenüber. Ein Mangel besteht vor allem bei den Start-ups. Weil Europa und die Schweiz über eine lange Tradition von kreditfinanzierten Unternehmen verfügen, hat sich das Venture Capital, ein Segment von Private Equity, erst relativ spät etabliert. Etwas anders sieht es bei den Management-Buyouts aus. Bei diesen als sicherer eingestuften Finanzierungen ist in jüngster Vergangenheit viel Kapital geflossen. Branchenkenner sprechen deshalb bereits von Überhitzung.