Rudolf Elmer hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen.

Der Entscheid fiel mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei Stimmen knapp aus. Die Mehrheit der Bundesrichter war der Ansicht, dass Elmer nicht bei einer Schweizer Bank angestellt war. Damit habe er auch nicht dem im Bankengesetz festgehaltenen Bankgeheimnis unterstanden.

Obergerichtsentscheid bestätigt

Nur die beiden SVP-Richter Yves Rüedi und Monique Jametti stellen sich auf den Standpunkt, dass die Bank Julius Bär Aufgaben an die auf den Kaimaninseln domizilierte JBBT delegiert habe. Das Bankgesetz schliesse auch von Schweizer Banken beauftragte Dritte ein.

Das Bundesgericht hat damit den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom August 2016 bestätigt. Dieses hatte Elmer lediglich wegen Nötigung und Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Beschwerde von Elmer hat das Bundesgericht ebenfalls abgewiesen.

Kundendaten weitergegeben

Elmer hatte Kundendaten an die Medien, Wikileaks und Schweizer Steuerbehörden weitergegeben, die er im Rahmen seiner Tätigkeit bei der JBBT erlangt hatte. Nachdem ihm gekündigt worden war, verstrickte er sich in diverse Streitigkeiten mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin. So verschickte er auch Briefe und Mails an gewisse Mitarbeiter.

(Urteil 6B_1314/2016 und 6B_1318/2016 vom 10.10.2018)

(sda/gku)

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