Soziales Minenfeld, Massenbesäufnis oder Megaparty. Die alljährliche Weihnachtsfeier wird von Firmen und Mitarbeitern auf vielerlei Arten interpretiert. So mancher sieht die Jahresabschlussfeier als einen Anlass, bei dem ganz eigene Regeln gelten, die im besten Fall am nächsten Tag vergessen sind. Was wirklich gilt auf dem Mitarbeiter-Event des Jahres und worauf auch Chefs unbedingt achten sollten.

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1. Muss ich an der Feier teilnehmen?

Das ist sehr zu empfehlen. Eine Weihnachtsfeier ist ein Dankeschön der Firma an ihre Mitarbeiter. Wer sich da ausklinkt, gilt schnell als wenig interessiert an seinen Kollegen. Zudem ist eine Weihnachtsfeier ein lockerer Networking-Anlass, auch wenn Geschäftsthemen eher aussen vor bleiben sollten.

2. Darf ich bei der Feier über das Geschäft reden?

Besser nicht. Die Weihnachtsfeier sollte ein feierlicher und schöner Jahresabschlussanlass sein. Es ist nicht angebracht, über nicht erreichte Verkaufsziele zu klagen, auch Lästereien über die Chefetage sind tunlichst zu vermeiden. Immer wieder kommt es vor, dass auf der Weihnachtsfeier noch schnell versucht wird, ein Geschäft auf dem «kurzen Dienstweg» zu erledigen. Das ist für alle Seiten eher unangenehm und meist auch nicht sehr effizient.

3. Wie viel Alkohol ist erlaubt?

Der Alkoholpegel auf der Weihnachtsfeier variiert von Branche zu Branche. Wichtig ist, dass Mitarbeiter, die keinen Alkohol trinken, nicht blossgestellt oder mit Fragen gelöchert werden. Wenn der Chef beim Wasser bleibt, sollte er bei Tisch darauf hinweisen, dass die Mitarbeitenden beim Alkohol zulangen dürfen.

4. Kann ich gekündigt werden, wenn ich auf der Feier randaliere?

Ja. Auch wenn die Weihnachtsfeier in einer ungezwungenen Atmosphäre stattfindet, bleiben alle arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bestehen. Wenn Sie Kollegen belästigen, Ihren Chef beleidigen oder das Mobiliar des Restaurants zertrümmern, müssen Sie Konsequenzen erwarten. Wenn Sie Glück haben, kommen Sie mit einer Abmahnung davon. Wenn Sie in eine Schlägerei verwickelt sind, können Sie sich am nächsten Tag bei der Personalbteilung Ihre Unterlagen abholen.

5. Worüber soll ich mit dem CEO sprechen?

Grundsätzlich ist Zurückhaltung angebracht. Auch ein vorschnell benutztes Du kann schlecht ankommen, vor allem bei älteren Vorgesetzten. Versuchen Sie auf keinen Fall, über Ihr Gehalt zu verhandeln oder ein neues Projekt durchzudrücken. Wenn Sie Ihre Anliegen im Arbeitsalltag nicht durchbringen, sondern dafür die Weihnachtsfeier nützen müssen, wird sich der Respekt Ihrer Führungskraft ohnehin in Grenzen halten.

6. Muss die Firma eine Feier ausrichten?

Im Grunde nicht. Eine Weihnachtsfeier drückt Wertschätzung für die Mitarbeitenden aus und ist eine Anerkennung für deren Leistung im Jahr. Eine wie auch immer geartete Pflicht des Arbeitgebers, eine Feier auszurichten, gibt es aber nicht. Weihnachtsfeiern sind aber eine gute Investition in das Betriebsklima. Geht die Firma gerade durch wirtschaftlich schwierige Zeiten, lässt sich die Feier auch mit geringen Mitteln ausrichten. Auf falsche Sparsamkeit in Erfolgsjahren reagieren die Mitarbeiter meist sehr empfindlich.

7. Kann ich auf die Feier verzichten und mir dafür Geld auszahlen lassen?

Nein. Die Weihnachtsfeier ist ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, auf das es keinen Vergütungsanspruch gibt.

8. Müssen alle Mitarbeiter zur Feier eingeladen werden?

Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Einladung. Dennoch ist es sehr zu empfehlen, jeden - von Aushilfen und Praktikanten bis zum Abteilungsleiter - einzuladen. In Ausnahåmefällen kann das Teilnahmerecht verweigert werden, etwa wenn ein Mitarbeiter in einem Krankenhaus die Notfallversorgung sicherstellen muss oder wenn in einem Produktionsbetrieb eine Aufsicht anwesend sein muss. Dieser Einsatz sollte dann besonders honoriert werden.

9. Haftet die Firma für Unfälle auf der Feier?

Diese Frage ist umstritten und wird von Fall zu Fall entschieden. Wenn alle Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier eingeladen sind und diese sogar während der Arbeitszeit stattfindet, ist eine Haftung eher wahrscheinlich, da die Feier klar als Betriebsanlass zu erkennen ist. Zudem spielt die Anwesenheit der Führungskraft eine Rolle, ob die Firma für Unfälle haftungspflichtig ist. Wenn sich nur einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen treffen, wird es mit der Haftungsfrage schon schwieriger.

10. Welche Pflichten habe ich als Chef auf der Feier?

Die Weihnachtsfeier ist eine gute Gelegenheit für einen Chef, sich von einer anderen Seite zu präsentieren. Small Talk mit Mitarbeitern gehört ebenso zu Ihren Pflichten wie das Halten einer motivierenden oder lobenden Rede auf Ihre Mitarbeitenden. Die Weihnachtsfeier ist keine Bühne für eine Standpauke an die Angestellten. Ärgern Sie sich heimlich darüber, schon wieder so viel Geld für den Anlass ausgegeben zu haben, so richten Sie lieber nächstes Jahr eine kleinere Feier aus, als Ihren Frust in einer «Blut-Schweiss-und Tränen-Rede» auszudrücken. Flirts oder Ausfälligkeiten sind selbstredend tabu.

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