Der Deutschen Bank steht am 23. Mai wohl erneut eine turbulente Hauptversammlung ins Haus. Der US-Stimmrechtsberater Glass Lewis empfiehlt den Aktionären, gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu stimmen, wie aus einer Reuters vorliegenden Analyse hervorgeht.

Die deutsche Glass-Lewis-Tochter Ivox rät den Anlegern, die Entlastung solle «mindestens kritisch hinterfragt werden». Den Aufsichtsrat kritisieren die Stimmrechtsberater unter anderem wegen der Gehaltspolitik und der Personalrochaden im Vorstand in den vergangenen Jahren.

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Einflussreiche Stimme

Nach den Empfehlungen von Stimmrechtsberatern wie Glass Lewis richten sich viele Fonds und Grossanleger, insbesondere aus den USA und Großbritannien. Gegen die Ansichten von Glass Lewis und dem einflussreicheren Konkurrenten ISS lassen sich daher kaum Beschlüsse durch die Hauptversammlung bringen, wie etwa der Vorstand des Pharma- und Chemiekonzerns Bayer und das Management der UBS erst vor kurzem schmerzlich erfahren mussten.

Ob auch der Deutschen-Bank-Führung eine Schlappe ins Haus steht, wird massgeblich von den Empfehlungen von ISS abhängen, die in dieser Woche veröffentlicht werden sollen. Im vergangenen Jahr hatte sich ISS für eine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ausgesprochen, während Glass Lewis schon damals ein Nein empfohlen hatte. Am Ende wurden die Aufsichtsratsmitglieder mit über 84 Prozent entlastet, die Vorstände erhielten mehr als 94 Prozent Zustimmung.

Kritik an Wertverlust

Glass Lewis gestand dem Vorstand zwar Fortschritte zu, doch insbesondere wegen des massiven Wertverlusts der Aktien könne man eine geschlossene Entlastung nicht empfehlen. Die Stimmrechtsberater schrecken davor zurück, den Aktionären eine Abwahl von Aufsichtsratschef Paul Achleitner zu empfehlen.

Bei diesem von einem Aktionär auf die Tagesordnung gesetzten Punkt sollten sich die Anleger enthalten. Die Tochter Ivox, die sich bei ihrer Analyse auf etwas andere Kriterien als die Mutter stützt, erklärte, es ergäben sich zwar seit Jahren regelmässig Bedenken bezüglich der Entlastungen des seit 2012 amtierenden Aufsichtsratschefs. Eine Abberufung sollte jedoch ein wohlüberlegter Schritt sein. Der Aktionärsantrag solle wenigstens kritisch hinterfragt werden.

(reuters/tdr)