Remo Stoffel hat Ärger im Ländle. Gegen den Bündner Immobilienunternehmer liegt in Liechtenstein ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl in der Höhe von 6,7 Millionen Franken vor, wie die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe schreibt. Den Millionenbetrag schuldet Stoffel seinem früheren Geschäftspartner Hannjörg Hereth.

«Stoffel weigert sich standhaft, die rechtskräftig geschuldete Summe zu bezahlen», sagt Anwalt Robert Neudorfer, der Hannjörg Hereth vertritt und gegen Stoffel ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet hat. Anfang Oktober wurden am Fürstlichen Landgericht in Vaduz Stoffels Aktien an einer Firma namens Mondial Partners Holding versteigert. Der Schätzwert der Aktien betrug 49‘000 Franken, wie aus dem öffentlich publizierten «Versteigerungsedikt» hervorgeht.

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Gericht wies Vorwürfe ab

Remo Stoffel verweist in einer schriftlichen Stellungnahme auf ein Urteil eines Schweizer Schiedsgerichts von 2012: Das Gericht hatte damals die Vorwürfe Hannjörg Hereths abgewiesen. Hereth musste Remo Stoffel mit 1 Million Franken «ausseramtlich» entschädigen.

«Aufgrund dieser Situation hat Remo Stoffel gar nicht im Sinn, auf die erneut vorgetragenen, alten Vorwürfe Herrn Hereths einzutreten», sagt Stoffel-Sprecher Peter Hartmeier. Wenn Herr Hereth glaube, Forderungen stellen zu können, solle er dies an Ort und Stelle des Unternehmens in der Schweiz versuchen und nicht im Fürstentum Liechtenstein.

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