Die Oberstaatsanwältin fordert für den heute 37-Jährigen gemäss Anklageschrift eine vierjährige unbedingte Freiheitsstrafe. Die Anklage lautet unter anderem auf 24-fache Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Buchhalter zwischen Frühjahr 2009 und Sommer 2010 das Geld unberechtigt vom Konto der Titlisbahnen in 24 Transaktionen in Anlagefonds eines asiatischen Firmennetzwerkes investiert haben.

Er tat dies angeblich um den Bergbahnen zusätzliche Erträge zu verschaffen. Die Transaktionen soll er mittels Manipulationen in der Buchhaltung verschleiert haben.

Im Sommer 2010 flogen Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung der Titlisbahnen auf, als die Bank Zahlungen ab dem Firmenkonto verweigerte. Der Kontostand betrugt statt den vermeintlichen neun Millionen nur noch 34'600 Franken.

Der Buchhalter wurde entlassen. Später gab der Verwaltungsrat Fehler in der Unternehmensleitung zu. Die Kontrolle habe versagt, das Vieraugenprinzip sei missbraucht worden. Der damalige Geschäftsführer ist nicht mehr im Amt. Er trat nach Bekanntwerden der Vorfälle im März 2011 auch von seinem Amt als Verwaltungsrat per sofort zurück.

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(tke/sda)