Der deutsche Online-Gigant Otto Group stellte gestern Dienstag beeindruckende Geschäftsergebnisse vor: Ihr Umsatz und Gewinn sind letztes Jahr massiv angestiegen. In diesem Zahlenreigen fand eine andere Neuigkeit wenig Beachtung. Dabei ist sie – zumindest aus Schweizer Sicht – ebenfalls ziemlich interessant: Die Gruppe hat ein neues Logo entworfen, welches eine überraschende Ähnlichkeit mit dem Logo der Schweizer Marke On Running aufweist, wie im Newsletter des Digitalisierungsfachdienstes «Location Insider» festgestellt wurde. 

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Beim Signet von Otto wird ein Kreis mit einem Punkt und einem zweiten, nur angedeuteten Kreis kombiniert. Der visuelle Auftritt von On Running besteht ebenfalls aus einem Kreis und einem Punkt. Dieser Punkt steht just an gleicher Stelle wie jener im Logo von Otto.

On Holdings IPO at the NYSE The logo of On Holdings is seen on a sneaker prior to their initial public offering on the New York Stock Exchange on Tuesday, September 14, 2021. Roger Federer is reported to be an investor in the company.  PUBLICATIONxNOTxINxUSAxUK RichardxB.xLevine

Das Logo von On Running. Es weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Logo der Otto Group auf.

Quelle: imago images/Levine-Roberts

On Running hat noch nicht Stellung genommen

Ob On Running die Ähnlichkeit schon erkannt hat – und ob das Schweizer Sportschuhunternehmen allenfalls deswegen eine Beschwerde deponiert hat –, ist nicht bekannt: Es hat auf eine entsprechende Anfrage noch nicht reagiert. Stellung nahm hingegen die Otto Group: Es gebe «eine Reihe Hinweise, dass der eine oder andere Assoziationen mit bestehenden Wortbildmarken entwickelt», schreibt ein Sprecher. «On Running war noch nicht darunter.» 

Dass die Otto Group nun vielleicht eine Logodebatte hervorruft, wirkt ironisch. Schliesslich hat der deutsche Grosskonzern hierzulande schon einmal einen Namensstreit ausgetragen: Der Schweizer Discounter Otto’s wollte es dem deutschen Giganten verbieten, in der Schweiz unter der Internetadresse Otto-Shop.ch aufzutreten, denn die Schweizer witterten eine Verwechslungsgefahr. Vor Gericht setzte sich die Otto Group allerdings durch.

(mbü)