Grosser Sieg für die UBS: Die Strafkammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona TI stellt das Verfahren gegen die Schweizer Grossbank im Fall Mosambik ein – «aufgrund eines Verfahrenshindernisses», wie es in einer Mitteilung heisst. Das bedeutet: Die UBS erbt die Anklagen gegen die Credit Suisse wegen mutmasslicher Geldwäscherei bei Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen nicht.

Die Bundesanwaltschaft erhob Ende 2025 Anklage gegen die UBS, weil diese die Credit Suisse übernommen hatte – und damit aus ihrer Sicht die Verantwortung für die mutmasslichen Straftaten bei der CS trägt. Die UBS stellte daraufhin den Antrag, das Strafverfahren einzustellen. Und bekam nun recht. Das Bundesstrafgericht argumentiert, dass mit dem CS-Aus auch das strafrechtliche Rechtssubjekt untergegangen ist und so ein Verfahrenshindernis vorliegt. Damit geht die Strafbarkeit nicht von der Credit Suisse auf die UBS über.

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Im Fall Mosambik geht es um Kredite an mosambikanische Staatsgesellschaften in Höhe von 2 Milliarden Dollar. Damit sollte die Küstenwache verstärkt und eine Thunfisch-Fangflotte auf werden. Doch stattdessen wurden hunderte Millionen abgezweigt. Vor der US-Justiz akzeptierte die CS Bussgelder in Höhe von rund einer halben Milliarde US-Dollar.