Die UBS ist operativ wieder auf gutem Weg: Im 2. Quartal hat die Grossbank einen Gewinn von 2 Mrd Fr. erzielt und die Abflüsse an Kundengeldern auf 4,7 Mrd Fr. eingedämmt. Die neue Führungscrew will jetzt an der Zukunft bauen und die Vergangenheit ruhen lassen.

Bankgeheimnis verletzt?

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die «Akte UBS» allerdings noch nicht ganz geschlossen. Zwar wurden mittlerweile alle Vorabklärungen zum Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung bei der UBS eingestellt. Auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, welche ein Strafverfahren gegen frühere UBS-Manager rechtfertigen würde, sagt Peter Pellegrini, Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich auf Anfrage. Ganz aus dem Schneider sind die UBS-Verantwortlichen aber noch nicht: «Geprüft wird noch, ob sich UBS-Manager wegen Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar gemacht haben», sagt Pellegrini. Ob die Staatsanwaltschaft in dieser Sache bereits einen Anfangsverdacht habe, wollte er nicht kommentieren. «Wir werden die Einleitung einer Untersuchung erst prüfen, falls das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen sollte», so Pellegrini. Die Finanzmarktaufsicht Finma (ehemals EBK) war ans Bundesgericht gelangt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass die Herausgabe der UBS-Kundendaten im Februar 2009 durch die Finma gegen Schweizer Recht verstosse.

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Bernhard Schmid, Partner bei Kuoni Rechtsanwälte und Ex-Top-Jurist bei der UBS, sieht jedoch keinen Grund, warum die Staatsan-waltschaft den Entscheid des Bundesgerichts abwartet. «Der GPK-Bericht liefert der Staatsanwaltschaft einen Steilpass, die Vorgänge rund um die Übergabe der Kundendaten zu untersuchen», so Schmid.

Der Bericht lege nahe, dass die UBS die Datenherausgabe mit dem US-Justizdepartement plante und die Schweizer Behörden vor vollendete Tatsachen stellte. So hält der Bericht zu den Vorgängen im Dezember 2008 fest: «Jedoch stellte sich aus ihrer Sicht [gemeint ist die EBK] die Frage, ob und wie lange durch die EBK und die schweizerischen Behörden geduldet werden sollte, dass die UBS faktisch über die Übergabe von Kundendaten ausserhalb des Amtshilfewegs verhandelte.»

Sollte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten, könnte den am Deal beteiligten Personen wie etwa UBS-Chefjurist Markus Diethelm oder den Finma-Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Was noch auf die beiden früheren UBS-Verantwortlichen Peter Kurer und Marcel Rohner zukommen könnte, lässt sich schwer abschätzen.

Kurer: «Wir waren im Ausstand»

Zur Vermutung, der UBS sei es gelungen, die Behörden in die Geschichte hineinzuziehen, um die UBS-Spitze juristisch zu entlasten, nahm Ex-Präsident Peter Kurer in der «NZZ am Sonntag» Stellung: «Marcel Rohner und ich befanden uns damals auf unser eigenes Ersuchen hin im Ausstand und nahmen weder an Entscheidungen noch an Verhandlungen teil.» Zudem könn- ten die Amerikaner Marcel Rohner und ihn trotz dieser Vereinbarung und dem Staatsvertrag auch heute noch einklagen, wenn sie wollten, so Kurer weiter.