Dei UBS macht sich bei Provisonen weniger angreifbar: Die Grossbank wird bei den Vermögensverwaltungsmandaten in der Schweiz auf Retrozessionen verzichten, wie die UBS am Sonntag einen entsprechenden Bericht der «Sonntagszeitung» bestätigte.

Insgesamt seien von diesem Entscheid mehrere Zehntausend Kunden mit einem Anlagevermögen von mehreren Dutzend Milliarden Franken betroffen. Der Verzicht auf die sogenannten Kickbacks gerade bei den Vermögensverwaltungsmandaten komme daher, da diese Kunden den Entscheid für die Produkte voll der Bank delegierten und deshalb der Interessenkonflikt dort besonders gross sei.

Retrozessionen sind Entgelte, die Vermögensverwalter von Dritten im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen erhalten. Dazu gehören etwa Provisionen, die eine Bank an den Vermögensverwalter zahlt, weil er seinen Kunden Produkte dieser Bank verkauft hat. Der Vorwurf steht im Raum, dass die Banken sich nicht an den Bedürfnissen der Kunden, sondern an der Höhe der Provision orientieren könnten.

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2006 entschied das Bundesgericht deshalb in einem Grundsatzurteil, dass unabhängige Vermögensverwalter Zahlungen dieser Art ihren Kunden herausgeben müssen. In einem neuen Entscheid vom vergangenen Herbst haben die Richter in Lausanne nun klargestellt, dass die Herausgabepflicht auch für Banken gilt, die als Verwalterinnen von Kundenvermögen im Rahmen eines Mandates sogenannte Vertriebsentschädigungen einstreichen.

Migros Bank machte den Anfang

Die UBS sieht sich mit ihrem Entscheid als Vorreiterin in der Schweizer Bankenbranche: «Als grosser Einkäufer stossen wir hier eine Türe auf und bewegen Anbieter dazu solche Produkte ohne Vertriebsentschädigungen anzubieten», sagte UBS-Sprecherin Dominique Scheiwiller auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Wie viel die UBS bisher mit Retrozessionen verdient hat und ihr somit in Zukunft fehlen wird, will das Institut nicht preisgeben. Allerdings hat das Geldhaus angekündigt, die Pauschalgebühr für die Verwaltungsmandate zu erhöhen, um so die Einbussen aufzufangen.

Anfang Januar hatte als erstes Finanzinstitut die Migros Bank auf das Bundesgerichtsurteil vom Oktober reagiert und angekündigt, ihren Vermögensverwaltungskunden die Kickbacks zurückzuzahlen. Das berichtete damals der «Beobachter». Auch die UBS kündigte an, Retrozessionen zurückzahlen, allerdings nur für das Jahr 2008. Die Schwyzer und die Zuger Kantonalbank gaben schliesslich ebenfalls Rückerstattungen bekannt.

(tno/chb/sda/awp)