Kurz vor Ostern unterliegt Lindt & Sprüngli der Confiserie Riegelein im Goldhasen-Rechtsstreit. Der BGH lehnte heute die erneute Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab und zieht damit einen endgültigen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit.

«Wir freuen uns natürlich sehr, dass dieser Fall nach rund 12 Jahren ein glückliches Ende für uns gefunden hat», betont Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie Riegelein. «Wir waren von Anfang an davon überzeugt, im Recht zu sein. Schließlich ist der sitzende Hase in Goldfolie bereits seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments an Schokoladen-Saisonartikeln. Jetzt ist endlich unwiderruflich klar, dass er bleiben kann, wie er ist. Die Gerechtigkeit hat in diesem Fall gesiegt.»

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12 Jahre Rechtsstreitigkeiten

Begonnen hatte das Verfahren damit, dass Lindt & Sprüngli sich im Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u.a. für Deutschland schützen liess. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Dabei handelt es sich bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um eine altbewährte Form, die bereits seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt wird. Während sich viele, vor allem kleine Anbieter dem Druck des Schweizer Konzerns beugen und ihre Produkte vom Markt nehmen mussten, setzte sich die Confiserie Riegelein zur Wehr.

Lindt & Sprüngli enttäuscht über Gerichtsurteil in Deutschland

Der Schokoladenproduzent Lindt & Sprüngli ist enttäuscht über das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes im Streit um den Markenschutz seines Goldhasens. Das oberste Gericht Deutschlands hat einen Antrag des Unternehmens für ein Verbot eines Konkurrenzproduktes abgewiesen.

Lindt & Sprüngli könne das Urteil nicht verstehen, müsse es aber respektieren, sagte Sylvia Kälin, Mediensprecherin von Lindt & Sprüngli auf Anfrage. Das Unternehmen werde aber weiterhin seine starke Marke verteidigen.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes ändert sich für Lindt & Sprüngli an der jetzigen Situation nichts: Der Goldhase bleibt mit seinem Namen und seinen Attributen auch in Deutschland eine geschützte Marke des Schweizer Schokoladenproduzenten. Allerdings darf auch die Confiserie Riegelein, gegen die Lindt & Sprüngli juristisch vorgegangen ist, ihren Goldhasen wie bis anhin weiter verkaufen.

Lindt & Sprüngli hält an seiner Position fest, dass der Riegelein-Goldhase dem eigenen rechtlich geschützten Produkt sehr ähnlich sieht und eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten besteht. Es tue weh, wenn man viel Werbemittel in den Aufbau eines Produkts gesteckt habe und dann ein anderer Produzent mit einem ähnlichen Produkt einfach vom Wert der Marke profitieren könne, sagte Kälin.

(tke/aho/sda)