Der Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart will für einen früheren Verkauf von Suhrkamp-Anteilen 5 Millionen Schweizer Franken plus Zinsen von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach eintreiben.

Der Rechtsanwalt Reinharts, David Horak, bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, dass sein Klient die Vollstreckung eines entsprechenden Urteils des Handelsgerichts Zürich vom Mai, das der DPA vorliegt, eingeleitet habe. Reinhart werde die Vollstreckung mit entsprechendem Nachdruck vorantreiben, erklärte Horak.

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Barlachs Schweizer Anwalt Carl Ulrich Mayer sagte, sein Klient habe Beschwerde gegen das Urteil eingelegt: «Wir warten eigentlich auf die Beurteilung durch das Bundesgericht. Trotzdem sind wir natürlich immer an Gesprächen mit den beteiligten Parteien interessiert, und dieses Gesprächsangebot haben wir Herrn Reinhart auch eröffnet.»

Die Winterthurer Familie Reinhart war über eine Aktiengesellschaft jahrzehntelang stiller Teilhaber des Suhrkamp Verlags. 2006 verkaufte der Sohn Andreas die Medienholding Winterthur AG für 10,8 Millionen Franken an Barlach und den inzwischen verstorbenen Investor Claus Grossner.

Nachdem Grossner nicht zahlte, übernahm Barlach 2007 auch dessen Anteile, blieb aber den Kaufpreis dafür später weitgehend schuldig - der Grund für die jetzige Auseinandersetzung.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich verpflichtete Barlach im Mai zur Zahlung der noch ausstehenden 5 Millionen Franken plus 7,5 Prozent Zinsen seit 2009. Einen Aufschub der Zahlungspflicht lehnte das Bundesgericht in Lausanne kürzlich ab, wie auch die «Zeit» und die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet hatten.

Anwalt: Reinhart wird nicht Teilhaber

Anwalt Horak sagte, trotz dieser Zahlungsverpflichtung weigere sich Barlach, den geschuldeten Betrag zu zahlen. Deshalb sei sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland die Vollstreckung eingeleitet worden. Beim Verkauf der Medienholding AG hatten beide Seiten laut Anwalt ein Pfandrecht an den Aktien vereinbart.

Heute hält Barlach 39 Prozent am Suhrkamp Verlag. Horak wies Medienspekulationen zurück, sein Klient Reinhart könne durch die mögliche Pfändung der Barlach-Aktien indirekt wieder zum Suhrkamp-Teilhaber werden.

Sollte es zu einer Verwertung der verpfändeten Aktien von (Barlachs) Medienholding AG kommen, «so werden diese im Rahmen einer amtlichen Versteigerung dem Meistbietenden zugeschlagen», erklärte Horak: «Mein Klient hat kein Interesse, diese Beteiligung zu erwerben.»

Insolvenzverfahren eingeleitet

Barlachs Anwalt Mayer sagte, es gehe nicht darum, den Anteil nicht zahlen zu wollen. Vielmehr sei der Verkauf mit Streitigkeiten belastet gewesen, die so vor dem Kauf nicht offenbart worden seien.

In dem Urteil des Handelsgerichts kämen gewisse Rechtsfragen zu kurz: «Deshalb haben wir es angegriffen. Das heisst aber nicht, dass man mit Herrn Reinhart nicht eine Lösung finden kann.» In Berlin läuft seit 7. August ein Insolvenzverfahren für den Suhrkamp Verlag.

Ziel der Geschäftsführung unter Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz (61 Prozent) ist es, nach dem jahrelangen erbitterten Streit mit Barlach den Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Barlach müsste dann auf weitreichende Gesellschafterrechte verzichten.

(tke/tno/sda)