Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat einen Rekurs von Konkurrent Alstom wegen eines Formfehlers gutgeheissen und den Zuschlag an den Ostschweizer Zughersteller für nichtig erklärt.

Österreichische Bundesbahnen prüfen schlecht

Grund dafür sei die fehlerhafte Prüfung des Angebots durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gewesen, schrieb die Zeitung «Der Standard» am Vortag. Stadler habe das Angebot mit einer Schweizer Version einer digitalen Signatur unterzeichnet, die von der EU und Österreich nicht anerkannt werde.

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Die Ostschweizer bestätigten am Dienstag den Sachverhalt. «Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat nun aufgrund eines angeblichen Formfehlers bei der qualifizierten elektronischen Signatur des Angebots diesen Zuschlag der ÖBB überraschend für nichtig erklärt», hiess es in einer Stellungnahme.

Stadler: Solche Angebote wurden schon gewonnen

«Stadler hat diese elektronische, von den zuständigen internationalen Behörden anerkannte, Signatur schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet. Zahlreiche so unterzeichnete Angebote wurden damit gewonnen, auch solche österreichischer Bahnen», schrieb der Konzern.

«Stadler wird sämtliche ihr zustehenden Rechtsmittel gegen diese erstinstanzliche Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts ausschöpfen. Stadler unterstützt die ÖBB weiterhin und geht davon aus, dass dieser vom Gericht beanstandete angebliche Formfehler korrigiert wird», hiess es weiter.

Mit dem Gerichtsentscheid geht den Ostschweizer sehr viel Geld durch die Lappen. Der Rahmenvertrag für die Lieferung von 185 Doppelstockzügen belaufe sich über 3 Milliarden Euro, hatte Konzernchef Peter Spuhler Ende August bei der Vorlage der Halbjahreszahlen erklärt.

An der Schweizer Börse kippte die Stadler-Aktie nach der Stellungnahme des Konzerns um ein halbes Prozent ins Minus.

AWP/sas