Das Bundesgericht hat am Dienstag eine Busse der Wettbewerbskommission (Weko) von 4,8 Millionen Franken gegen den Colgate-Palmolive-Konzern bestätigt. Die Weko hatte die Elmex-Herstellerin Gaba, später von Colgate übernommen, für ihr Verbot von Parallelimporten aus Österreich gebüsst.

Die in Therwil BL ansässige Gaba International AG hatte ihrem österreichischen Lizenznehmer Gebro Pharma ein vertragliches Exportverbot auferlegt. Dieses verhinderte von 1982 bis 2006 Parallelimporte der Zahnpasta Elmex rot in die Schweiz, weshalb der Discounter Denner 2005 bei der Wettbewerbskommission Anzeige einreichte.

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Beschwerde abgewiesen

2009 verhängte die Weko wegen Verletzung des Kartellgesetzes gegen die zum Colgate-Palmolive-Konzern gehörende Gaba eine Busse über 4,8 Millionen Franken. Gebro wurde mit 10'000 Franken gebüsst.

Am Dienstag kamen die Richter in Lausanne im Rahmen einer öffentlichen Beratung zum Schluss, dass diese Busse gerechtfertigt war. Sie wiesen eine Beschwerde von Colgate-Palmolive ab und bestätigten damit einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014.

Letzteres hatte die gegen die Busse erhobenen Beschwerden beider Firmen abgewiesen. Der Lizenzvertrag sei eine unzulässige vertikale Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes, befand das Gericht in St. Gallen. (Urteil 2C_180/2014 vom 28. Juni 2016)

(sda/me)