In einem fast 300 Seiten starken Bericht kommt die US-Küstenwache zum Schluss, dass die Bohrinsel "Deepwater Horizon" und die Eignerin Transocean "grosse Lücken bei der Sicherheit" gehabt hätten. Der an der Schweizer Börse kotierten Transocean mit Sitz in Zug wird eine Reihe von Verstössen gegen Sicherheitsregeln zur Last gelegt.

Ebenso habe es Transocean unterlassen, schwere Zwischenfälle zu untersuchen. Das Unternehmen habe seine Bohrinseln schlecht gewartet und wesentliche Teile an "Deepwater Horizon" nicht ersetzt.

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Bei der Explosion der vom Erdölkonzern BP genutzten Plattform waren am 20. April 2010 elf Menschen ums Leben gekommen. Der Kapitän habe nicht gewusst, dass er den Ausfluss von brennbarem Gas selbst hätte stoppen dürfen, schrieb die Küstenwache. Mit dem Versuch, eine überflüssige Erlaubnis einzuholen, habe er wertvolle Zeit verloren.

Als dann auf der Plattform der Gasalarm ertönte, wusste die Sicherheitsangestellte nicht, dass sie das Nothalt-System in Gang setzen musste, das laut dem Bericht die Explosion verhindert hätte. Die Besatzung sei auf eine Explosion, bei der sie die Plattform hätte verlassen müssen, gar nie vorbereitet gewesen.

Transocean widerspricht

Transocean widersprach den Vorwürfen in einem Communiqué. Die Küstenwache habe die Bohrinsel sieben Monate vor dem Unglück inspiziert und habe sie als konform mit den Sicherheitsregeln bezeichnet, hielt das Unternehmen fest.

Eine Klage gegen die in Zug ansässige Firma eingereicht hat bereits der Erdölkonzern BP, der die havarierte Bohrinsel "Deepwater Horizon" von Transocean geleast hatte. Er wirft der Betreiberfirma Fahrlässigkeit vor.

Am Mittwoch deponierte BP die Klage vor einem Bundesgericht in New Orleans. Sie will sich damit 40 Milliarden Dollar Entschädigung erstreiten. Ins Visier nahm BP ausserdem Cameron International, die Herstellerin des Absperrventils der Bohrinsel, und den Ölfeld-Ausrüster Halliburton.

(cms/sda)