Die ausserordentliche Generalversammlung der Sika vom 24. Juli hat – ganz im Sinne des Managements und der Mehrheit des Verwaltungsrats – sämtliche Anträge der Besitzerfamilie Burkard zur Umbesetzung des Verwaltungsrats abgewiesen. Dennoch hält Ex-Sika-Präsident Walter Grüebler, der auf der Seite der Sika-Leute gegen die Burkards ankämpft, seine vorgängig angekündigte Klage gegen die Durchführung dieser Generalversammlung aufrecht.

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Er hat sie Ende Juli beim Zuger Kantonsgericht deponiert. Grüeblers Anwalt Marco Niedermann  aus Zürich wollte gegenüber der «Handelszeitung» das «hängige Verfahren» nicht kommentieren.

Beschränkung des Stimmrechts

Was aber bezweckt die nachträgliche Anfechtung von Beschlüssen, die ja zur vollen Zufriedenheit des Klägers ausgefallen sind? Das Ziel Grüeblers ist verdeckt, sein Manöver raffiniert.

Der Entscheid, diese ausserordentliche Generalversammlung durchzuführen, kam am 14. April zustande, weil die Familie Burkhard, organisiert in der Schenker-Winkler Holding (SWH) AG, in dieser Sache ihre volle, statutarisch festgelegte Stimmkraft von 52,4 Prozent einsetzen konnte. Bei allen Geschäften hingegen, die sich um den von der SWH geplanten Verkauf der Sika an die französische Industriegruppe Saint-Gobain drehen, wurden deren Stimmrechte durch einen einsamen Beschluss der Mehrheit des Verwaltungsrats auf 5 Prozent der Namenaktien und somit auf 2,6 Prozent aller Aktien beschränkt.

Gerichte haben noch nicht entschieden

Diese Beschneidung der zuvor mehrfach bestätigten Stimmrechte ist zumindest höchst umstritten. Professor Peter Böckli, der Doyen des Schweizer Aktienrechts, wertet in seinem Gutachten das Vorgehen der Sika-Spitze als klare Kompetenzanmassung. Die Gerichte haben noch nicht entschieden. Hängig ist der Fall vor dem Zuger Kantonsgericht.

In diesem Prozess will Grüebler, der nach eigenem Bekunden Sika-Aktien im Wert von vier bis fünf Millionen Franken hält, neue Fakten schaffen und gerichtlich feststellen lassen, dass die Familie Burkard auch bei der Abstimmung vom 14. April über die Ansetzung dieser ausserordentlichen GV ihre volle Stimmkraft gar nicht hätte einsetzen dürfen. Damit versucht er, auf einem Nebenkriegsschauplatz und durch die Hintertür einen Vorentscheid in der harten und langwierigen Auseinandersetzung um die legitimen SWH-Stimmrechte zu erzwingen.

Adressat der Klage ist der Sika-Verwaltungsrat

Dies dürfte ihm darum relativ einfach gelingen, weil er als Kläger mit der Beklagten unter einer Decke steckt. Denn Adressat seiner Beschwerde ist nicht etwa die Familie Burkard (sie hat in diesem Verfahren keine Stimme), sondern der Sika-Verwaltungsrat, mit dem Grüebler als Gründer des Komitees «Sika-Spirit» offiziell zusammenspannt. Die vermeintlichen Gegenparteien spielen sich in diesem Verfahren also nur die Bälle zu.

Falls, wie zu erwarten ist, die Pro-forma-Angeschuldigten, vertreten und beraten durch den Zürcher Anwalt Peter Nobel, in dieser Sache gerne einen «Fehler» eingestehen und so ihrem Freund und Kläger Grüebler Recht geben, dann wird der Richter wohl nicht viel anders können, als die Beschränkung der Stimmrechte der Besitzerfamilie gutzuheissen.

Es ist etwas zu durchsichtig

Kommt diese Schein-Klage durch, so hat die Gruppe Sika/Grüebler ein Präjudiz und einen publizistisch verwertbaren Erfolg erreicht. Ob das abgekartete Spiel das Hauptverfahren im  Kampf um die Macht über das Unternehmen tatsächlich beeinflussen kann, bleibt indes abzuwarten. Es ist etwas zu durchsichtig.