Das Geschäftsmodell von Uber ist simpel: Der US-Fahrdienst sieht sich bloss als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Fahrerinnen und Fahrer. Dadurch spart er Lohn- und Sozialkosten, kann also tiefere Preise anbieten. 

Zumindest in Genf geht diese Rechnung nicht auf, dort gilt Uber als Arbeitgeber. Darum hat der hiesige Ableger jüngst mit einer Charmeoffensive reagiert, indem er neuerdings den Fahrerinnen und Fahrern schweizweit die Wahl lässt, ob sie selbstständig bleiben oder sich anstellen lassen wollen. Die Gewerkschaft Unia bezeichnet das duale Modell als «sinnlos», Uber sei Arbeitgeber – Punkt. Das letzte gerichtliche Wort dazu ist aber noch nicht gesprochen.

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Eines ist das neue Jobmodellangebot jedoch: scheinheilig. Erstens stellt Uber die Fahrerinnen und Fahrer nicht selbst an, sondern schaltet Drittfirmen dazwischen. Rechtlich ist das okay, solange die Partnerunternehmen unabhängig von Uber sind. Dadurch verkommt das Modell aber zu einem PR-Stunt ohne wirklichen Sinneswandel. Und zweitens sind es nicht Uber und dessen Fahrergemeinschaft, die entscheiden, in welchem Verhältnis die beiden Parteien zueinander stehen. Es ist das Schweizer Arbeitsrecht.