Im Konkursverfahren über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko hat am Mittwoch eine nachträgliche Prüfungstagsatzung stattgefunden. Dabei machten vier weitere Gläubiger insgesamt 260 Millionen Euro an Forderungen gegen Benko geltend.
Davon wurden am Landesgericht Innsbruck letztlich aber nur 39'000 Euro anerkannt, erklärten Masseverwalter Andreas Grabenweger sowie Gläubigerschutzvertreter im Anschluss vor Journalisten. Bei den, angesichts der Gesamtsumme verschwindend geringen, anerkannten Forderungen handelte es sich um solche des Finanzamtes.
Neben letzterem hatten auch zwei Signa-Gesellschaften sowie eine deutsche Bank Forderungen angemeldet, hiess es vom Alpenländischen Kreditorenverband. Diese wurden aber vom Insolvenzverwalter nicht anerkannt.
Insgesamt 47,4 Millionen Euro anerkannt
Insgesamt wurden in Benkos persönlichem Insolvenzverfahren somit bisher von 40 Gläubigern 2,7 Milliarden Euro an Forderungen gegen den in Untersuchungshaft sitzenden, gefallenen Tiroler Unternehmer geltend gemacht. Anerkannt wurde nur eine vergleichsweise sehr geringe Summe, nämlich 47,4 Millionen Euro.
In der Schweiz ist Benko vor allem als früherer Mitbesitzer der Warenhauskette Globus bekannt. Diese ist letzten Herbst an die thailändische Central Group übergegangen.
Klage gegen Benkos Mutter gescheitert
Wenig Neues hatte Masseverwalter Grabenweger unterdessen hinsichtlich seiner Versuche zu berichten, zwei Benko zuzurechnende Privatstiftungen samt darin gelagertem Vermögen zu knacken, bei denen Benkos Mutter Ingeborg als Erststifterin fungiert. Mit einer zivilrechtlichen Klage gegen die Mutter war er zuletzt in erster Instanz am Landesgericht Innsbruck gescheitert.
Dagegen legte Grabenweger Berufung ein, nun muss das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden, wie er am Mittwoch zur österreichischen Nachrichtenagentur APA sagte. «Vielleicht drei bis sechs Monate» könne es bis zu einer Entscheidung schon noch dauern.
Jedenfalls gehe die Aufarbeitung des gesamten Benko-Komplexes voran, auch wenn es «mühsam» sei. Der Insolvenzverwalter verwies etwa auf laufende Anfechtungsklagen und Schiedsverfahren, ohne im Detail darauf eingehen zu wollen.