Die Wettbewerbskommission (Weko) verhängt gegen Mitglieder eines Sanitärgrosshändlerkartells Bussen in der Höhe von insgesamt 80 Millionen Franken. Seit den 90er-Jahren hätten führende Händler Preisabreden und Mengenabreden getroffen, heisst es in einer Mitteilung am Freitag. Die Mehrzahl der Unternehmen seien Mitglieder des Schweizerischen Grosshandelsverbands der Sanitären Branche (SGVSB), der als Plattform für den Abschluss der Abreden diente.

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Ein Grossteil der am Kartell beteiligten Sanitärgrosshändler hätten sich in den Jahren 1997 bis 2011 über Preisbestandteile und preisbestimmende Faktoren wie Margen, Bruttopreise, Euroumrechnungskurse, Transportkosten, Rabatte und Rabattkategorien verständigt, urteilte die Weko. Ferner entschieden die Firmen gemeinsam, Hersteller, welche ihre Produkte nicht exklusiv über ihren Vertriebskanal verkauften, nicht in ihre Kataloge aufzunehmen. Dies habe Betroffene am Markteintritt gehindert.

Bürger leiteten die Untersuchung ein

Die folgenden Unternehmen wurden von der Weko gebüsst: Schweizerischer Grosshandelsverband der Sanitären Branche (SGVSB), Cement Roadstone Holding (BR Bauhandel [Richner], Gétaz-Miauton, Reco Regusci), Sanitas Troesch, SABAG Holding, Bringhen, SAB Sanitär Burgener, Sanidusch, Kappeler und Innosan. Sanitas Troesch ist als einziges Unternehmen nicht Mitglied des Branchenverbands. Im Falle der Später Chur und der San Vam stellte die Kartellbehörde das Verfahren indes ohne Folgen ein.

Die Untersuchung war aufgrund von Bürgermeldungen eingeleitet worden, Selbstanzeigen waren keine eingereicht worden. Einige beteiligte Unternehmen hätten den Wettbewerbsbehörden aufwendig erhobene Daten geliefert, hiess es weiter. Sie profitierten deshalb von einer substantiellen Sanktionsreduktion. Die Weko berücksichtigte ferner den Umstand als strafmindernd, dass frühere Abklärungen im Markt für Sanitärgrosshandel ohne formelle Untersuchung eingestellt worden seien. Die lange Dauer des Kartells und das wiederholte Vergehen wirkten hingegen strafverschärfend.

(awp/ise/chb)