Intel hat ein Problem mit dem Schweizer Beratungsunternehmen «Experts Inside». Der amerikanische Konzern setzte die deutsche Anwaltskanzlei Lichtenstein, Körner & Partner auf die Kleinfirma aus Zuzwil SG an, weil die Schweizer angeblich die Rechte von Intels Marke «Intel Inside» verletzen. Das berichtet das Informatik-Magazin «Computerworld».

Die Anwälte verlangen in einem 35 Seiten langen Dokument von den Schweizern einen Nutzungsverzicht und das Löschen der in Deutschland eingetragenen Marke «Experts Inside». Das Anwaltsschreiben liegt handelszeitung.ch vor. Die Anwälte sind gnädig: «Unsere Mandantin würde es vorziehen, die Angelegenheit auf diese Weise einvernehmlich und ohne weitere Folgekosten […] zu regeln», ist darin zu lesen. In der vorausgefüllten Unterlassungserklärung nennen die Anwälte eine Vertragsstrafe von 7500 Euro pro allfälliger Nutzung des Namens Experts Inside – auch als Second-Level-Domain.

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Intel schweigt

Geschäftsführer Samuel Zürcher von Experts Inside sagte Computerworld, dass das Unternehmen zusammen mit seinen Anwälten die Forderungen Intels prüfe. Gemeinsam mit dem deutschen Niederlassungsleiter Christian Glessner habe es Experts Inside geschafft, die Firma unter dem aktuellen Namen bekannt zu machen und zu etablieren.

Intels Mediensprecher Nicola Procaccio wollte die Aktion der Anwälte nicht kommentieren. Im Schreiben der Deutschen wurde auch kein Kontakt zu Intel angegeben. Die Anwaltskanzlei Lichtenstein, Körner & Partner versucht die Schweizer mit 146 Fällen zu beeindrucken, die Intel angeblich bei ähnlichen Streitigkeiten gewonnen habe. Da wird mit grossen Namen geworben, etwa Deutsche Telekom, Daimler, Siemens oder Sony.

Schwammige juristische Kraftmeierei

Doch die juristische Kraftmeierei steht auf tönernen Füssen: 2010 hat das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt entschieden, dass «inside» im Sinne von «innerhalb» international verständlich ist und es sich deshalb nicht schützen lässt. Damals ging Intel gegen die Bezeichnung «Autolearning Inside» vor - und zog den Kürzeren.