Der Bund hat eine Studie veröffentlicht, welche die Auswirkungen der neuen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung von 2016, genauer untersucht hat.

Gemäss der Studie, erarbeitet von der Universität Genf, beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit

  • für Arbeitnehmende, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichten: 45,6 Stunden pro Woche.
  • Für Arbeitnehmer, die sich für eine vereinfachte Erfassung entscheiden, liegt sie bei 41,8 Stunden pro Woche;
  • für Arbeitnehmende mit systematischer Arbeitszeiterfassung 39,6 Stunden pro Woche.
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Abendarbeit wird seltener erfasst

Die Wahrscheinlichkeit einer sehr hohen wöchentlichen Arbeitszeit (mehr als 55 Stunden) ist ebenfalls höher bei den Personen mit einer Ausnahmeregelung: 11,7 Prozent bei Mitarbeitern mit Verzicht auf Arbeitszeiterfassung, 3,4 Prozent im Falle der vereinfachten Erfassung und nur 1,3 Prozent bei der Erfassung aller geleisteten Arbeitsstunden.

Arbeitnehmer, deren Firma auf die Zeiterfassung verzichtet, sind häufiger von untypischen Arbeitszeiten betroffen. Dies gilt im Rahmen der Abendarbeit, bei der 60 Prozent der Arbeitnehmenden auf die Arbeitszeiterfassung verzichten (gegegnüber 35,2 Prozent im Durchschnitt), es gilt für die Samstagsarbeit (Verzicht auf Erfassung bei 79,2 Prozent gegenüber 59 Prozent im Durchschnitt) und die Sonntagsarbeit. 

(val)