Die Korruptionsfälle in der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK) werden die Gerichte weiter beschäftigen. Der Staatsanwalt hat gegen zwei der sechs Urteile des Zürcher Bezirksgerichts in der BVK-Affäre Berufung eingelegt.

Nicht einverstanden ist Staatsanwalt Robert Braun unter anderem mit einem Freispruch. Braun bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine entsprechende Meldung des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von Schweizer Radio DRS vom Freitagabend.

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Das Zürcher Bezirksgericht fällte seine Urteile Ende November. Den Hauptangeklagten, den ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor, verurteilte es zu sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Wegen Fluchtgefahr war er noch im Gerichtssaal verhaftet und in Sicherheitshaft gesetzt worden.

Gloor wurde der mehrfachen passiven Bestechung, der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, der mehrfachen Geldwäscherei und der mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen.

Verurteilt hatte das Gericht auch vier der fünf Mitangeklagten, die Gloor bestochen hatten, und als Gegenleistung lukrative Aufträge erhielten. In einem Fall entschied sich das Bezirksgericht für einen Freispruch wegen Verjährung.

(chb/sda)