Der Staatsanwalt hat Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli am Freitag vor dem Bezirksgericht Uster ZH eine «nicht statthafte Geschäftstaktik» vorgeworfen. Er verrechne den Sterbewilligen Pauschalen, die nichts mit den effektiven Kosten für ihren Suizid zu tun hätten. Mit dem Überschuss häufe er Eigenkapital an und betreibe andere Vereinsaktivitäten

Geschäfte zu machen sei nicht verboten. Ein Gewinnstreben im Geschäft mit dem Tod dürfe es aber nicht geben, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. 

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Genau dies wirft er dem Dignitas-Gründer aber vor. Minelli verrechnet den Sterbewilligen immer Pauschalen. Dies mit der Begründung, dass man erst nach dem begleiteten Suizid sehe, wie viel dieser wirklich koste. Nach Ansicht des Staatsanwaltes ist dies Humbug. Natürlich könne man das vorher ausrechnen. «Die Pauschalen sind zu hoch und haben nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun.» 

Seit 2008 profitabel

Minelli brauche aber den Überschuss, um andere Vereinsaktivitäten zu finanzieren, etwa seine Beratung für Hilfesuchende. «Davon hat der Suizident, der für die Freitodbegleitung zahlt, aber nichts.» Mit der Quersubventionierung habe er sich auch das Büro in seinem Haus auf der Forch finanziert. Für den Staatsanwalt «nicht statthaft». 

Noch unschöner sei es, dass Minelli mit den Überschüssen aus den begleiteten Suiziden das Eigenkapital von Dignitas vergrössere. Seit 2008 sei der Betrieb profitabel. Bereits 2012 hatte der Verein ein Eigenkapital von 1,8 Millionen Franken. 

Zum Vergleich: Die Sterbehilfeorganisation Exit, die viel mehr Mitglieder hat, brachte es zu diesem Zeitpunkt nur auf etwas über 200'000 Franken. 

Heute kein Urteil 

Minelli selber bezieht rund 150'000 Franken Honorar pro Jahr. Zu grosszügig findet der Dignitas-Gründer dies nicht. «Ich darf ja auch was verdienen. Jede Arbeit ist ihren Lohn wert.» Sein Anwalt betonte, dass dies für eine Führungsperson eines gemeinnützigen Vereins durchaus angemessen sei. 

Der letzte Redner am Freitagnachmittag wird Minellis Anwalt sein, der voraussichtlich drei Stunden plädieren will. Das Urteil wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr am Freitagabend gefällt. 

Der 85-jährige Dignitas-Gründer muss sich vor Gericht verantworten, weil er zu viel Geld für seine Dienste kassiert haben soll. Damit habe er sich der Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Beweggründen strafbar gemacht, so die Anklage. Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz nur legal, wenn sie kein lukratives Geschäft ist.

(sda/ise)