Generell decken die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung alles medizinisch Notwendige, auch Spitalaufenthalte. Würden die Leistungen im stationären Bereich rationiert, wie sich dies die Zürcher Gesundheitsdirektorin Verena Diener vorstellt, könnte eine Spitalzusatzversicherung Sinn machen. Damit hat der Versicherte eher die Gewissheit, dass er die bestmögliche medizinische Versorgung erhält. Wegen noch nicht spruchreifer Vorschläge einer kantonalen Regierung sollte man aber nicht Hals über Kopf eine Zusatzversicherung für Spitalaufenthalte abschliessen. Diese Versicherungen sind häufig purer Luxus.

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Drei Varianten der Zusatzversicherungen für stationäre Leistungen werden unterschieden. Während die Grundversicherung Spitalaufenthalte im Wohnkanton deckt, kann bei einer Zusatzversicherung «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» der Aufenthalt in allen öffentlichen Spitälern versichert werden. Sinnvoll ist diese Versicherungsleistung, wenn man in einem Kanton mit einer wenig ausgebauten medizinischen Infrastruktur wohnt.

Bei der Zusatzversicherung «halbprivate Abteilung ganze Schweiz» hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers und wird vom Oberarzt behandelt. Bei einer privaten Spitalzusatzversicherung liegt der vom Chefarzt betreute Versicherte im Einzelzimmer. Die Kosten einer privaten Spitalzusatzversicherung für einen 42-jährigen Mann in der Stadt Zürich bewegen sich je nach Anbieter zwischen 80 und 390 Fr. pro Monat.

Flexible Modelle zahlen sich aus

Bei so genannten Flex-Modellen bezahlt die gleiche Person deutlich weniger Prämien, zwischen 8 und rund 50 Fr. Die Flex-Varianten eignen sich für Personen, die für den Fall der Fälle eine Spitalzusatzversicherung haben möchten, dafür aber nicht jahrelang hohe Prämien bezahlen wollen.

Bei den Flex-Produkten verschmelzen Elemente der einzelnen Spitalzusatzversicherungen. Der Versicherte wählt erst im Fall eines Spitalaufenthalts die Abteilung. Entscheidet er sich für die allgemeine Abteilung, verhält sich das Flex-Modell wie die Zusatzversicherung «allgemeine Abteilung ganze Schweiz».

Bei der halbprivaten oder privaten Abteilung beteiligt sich der Versicherte an den Kosten bis zu einem fixen jährlichen Maximalbetrag. Deutlich tiefere Prämien im Vergleich zu den herkömmlichen Spitalzusatzversicherungen machen diese Mehrkosten in der Regel wett. Die Flex-Modelle stellen eine valable Alternative für jüngere Erwachsene mit Kindern dar, die sich die hohen Prämien der traditionellen Spitalzusatzversicherungen nicht leisten wollen oder können. Ihr Risiko, in den nächsten Jahren krank zu werden, ist vergleichsweise tief. Es steigt zwar mit zunehmendem Alter. Mit dem Alter steigt jedoch in den meisten Fällen auch das verfügbare Haushaltseinkommen.

Somit wird das Risiko, welches der hohe Selbstbehalt der Flex-Modelle darstellt, auch tragbarer. Zudem steigen die Prämien bei den Flex-Modellen mit zunehmendem Alter der Versicherten weniger steil an als bei den traditionellen Zusatzversicherungs-Modellen.

Überall etwas, nirgends alles

Ein ganzer Korb von Leistungen ist in den ambulanten Zusatzversicherungen enthalten. Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Beiträge an Brillen oder Kontaktlinsen, aber auch Zusätze für Alternativmedizin oder nicht kassenpflichtige Medikamente gehören dazu. Der Versicherungsnehmer zahlt für alle Leistungen im Versicherungskorb, braucht viele davon aber nie. Die Bedürfnisse sind auch je nach Alter unterschiedlich. Darum lohnt sich eine genaue Abklärung. Bei Kindern etwa macht es Sinn, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, die Zahnstellungskorrekturen deckt.

Die Vergütung der Leistungen erfolgt bei vielen Anbietern nach dem Motto «Überall etwas, aber nirgends alles». Häufig wird nur ein Teil der Kosten vergütet. Der Versicherte zahlt doppelt: Die Prämien und seinen Kostenanteil. Spart man sich die Prämien für eine ambulante Zusatzversicherung, zahlt man nur das, was man wirklich braucht. In vielen Fällen ist dies deutlich günstiger.

Wechsel einfach gemacht

Es lohnt sich also, die Prämien und Leistungen der Zusatzversicherungen zu vergleichen. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass man für weniger Geld die besseren oder relevanteren Leistungen bekommt. Bevor jedoch eine bestehende Zusatzversicherung gekündigt wird, gilt es zu warten, bis die neue Versicherung einer Aufnahme zugestimmt hat. Die Krankenkassen geben in den meisten Fällen eine Deckungszusage von 18 Monaten. So kann man in aller Ruhe den Wechsel der Zusatzversicherungen vollziehen.

Zusatzversicherungen sollte man abschliessen, solange man gesund ist. Die Krankenkassen können Vorbehalte anbringen oder gar eine Aufnahme verweigern, wenn der Antragssteller als ungünstiges Risiko eingestuft wird, das heisst, wenn er bereits krank ist oder Krankheiten durchgemacht hat. Die meisten Anbieter haben zudem eine Altersgrenze für die Aufnahme. Sie liegt zwischen 50 und 60 Jahren.

Die Kündigungsfristen bewegen sich je nach Kasse zwischen einem und sechs Monaten, bei den meisten liegen sie bei drei Monaten. Konkret bedeutet dies, wenn keine Prämienerhöhung erfolgt ist, muss man seine Kündigung bis zum 30. September der Kasse zugestellt haben. Zu beachten ist auch, dass Zusatzversicherungen eine Mindestvertragsdauer haben. Bei manchen Kassen beträgt diese mehrere Jahre.

Durch eine Optimierung oder einen Wechsel der Zusatzversicherungen kann man viel Geld sparen. Dies gilt vor allem, wenn man bereit ist, sich auf das Wesentliche zu beschränken und im Krankheitsfall einen Teil des Risikos selber zu tragen.

Ein weitaus grösseres Sparpotenzial als bei den Zusatzversicherungen ist aber in der obligatorischen Grundversicherung vorhanden. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, darum kann man sich hier die günstigste Kasse aussuchen.

Richard Eisler, Geschäftsführer, Internet-Vergleichsdienst comparis.ch, Zürich.