Der Mann, der vor vier Jahren in Langenthal eine Prostituierte grausam umgebracht hatte, ist in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Zudem muss er sich einer ambulanten Therapie unterziehen.

Das bernische Obergericht sah aber gemäss seinem am Freitag bekanntgegebenen Urteil von einer Verwahrung des Mannes ab. Schuldig sprach es den Mann wegen Mordes und Störung des Totenfriedens.

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Kleinstadt erschüttert

Das Verbrechen hatte im März 2012 die Kleinstadt Langenthal erschüttert. Junioren eines Sportvereins hatten im Lichtschacht einer Turnhalle eine grässlich zugerichtete Leiche entdeckt.

Wenig später wurde der Täter gefasst, ein Einheimischer. Dieser hatte am Abend zuvor über einen Escortservice eine Frau nach Langenthal bestellt. Der Freier lotste die 43-jährige gebürtige Österreicherin zum Parkplatz der örtlichen Sportanlage, wo er sie würgte, schlug und missbrauchte.

Dann stopfte er dem Opfer Gegenstände in Körperöffnungen, behändigte das Geld der Frau und liess den leblosen Körper im Lichtschacht zurück. Mit dem Auto der Frau kurvte er anschliessend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.

Das erstinstanzliche Gericht verurteilte den 28-jährigen Mann im Dezember 2014 wegen Mordes zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe und anschliessender Verwahrung.

Verteidiger wollte viel lascheres Verdikt

Zweifel an dem Urteil hegte insbesondere die Verteidigung. Im Berufungsprozess vor dem bernischen Obergericht plädierte der Verteidiger Anfang Woche nicht auf Mord, sondern auf vorsätzliche Tötung und Störung des Totenfriedens. Er forderte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren mit ambulanter Therapie.

Eine Verwahrung des Täters sei nicht angezeigt, sagte der Verteidiger und verwies auf die Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen, der von ausreichend günstigen Erfolgsaussichten für eine langfristige Therapie bei seinem Klienten spreche.

Staatsanwalt: Brutale Gewalt

Der Staatsanwalt zeichnete ein ganz anderes Bild: Der Täter neige zu brutaler Gewalt, wenn etwas nicht nach seinem Willen gehe. Es bestehe eine Rückfallgefahr. Der Mann sei vor der Tat bereits als gewalttätig aufgefallen. So habe er beispielsweise eine Schwangere geschlagen und sei mit einem Messer auf seinen Vater losgegangen.

Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von mindestens 20 Jahren mit ambulanter Therapie sowie eine Verwahrung.

(sda/chb)