Zum Jahreswechsel sind in einem Schweizer Zollfreilager 861 Waffen und Waffenteile beschlagnahmt worden, darunter 329 Kalaschnikows Typ AK 47. Aktiv wurden die Schweizer Behörden nach einem Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Claudia Krauth, Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag».

Waffenhandel in die Schweiz verlegt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen deutschen Geschäftsmann, der seinen Handel mit Waffen aus unbekannten Gründen von Deutschland in die Schweiz verlegen wollte, wie Krauth sagte. Ermittelt worden sei zunächst wegen des Verdachts auf Verstoss gegen das deutsche Aussenwirtschaftsgesetz sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

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Es bestehe der Verdacht, dass der Mann falsche Angaben gemacht habe, um eine Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigung für die Waffen zu erhalten. Zudem habe der Mann die Waffen vermutlich ohne Genehmigung auf Schweizer Hoheitsgebiet gebracht. Die Ermittlungen seien im Herbst vergangenen Jahres aufgenommen worden, sagte Staatsanwältin Krauth.

Teil der Waffen wieder freigegeben

In welchem Schweizer Zollfreilager die Waffen und Waffenteile beschlagnahmt wurden, wollte sie nicht sagen. Ein Teil der Waffen wurden inzwischen wieder freigegeben. Der Beschuldigte hatte zuvor gegen die Beschlagnahme vor Gericht Beschwerde eingelegt.

Das Landgericht Stuttgart gab dem Geschäftsmann teilweise Recht und hob die Beschlagnahme von 532 Waffen und Waffenteilen wieder auf. Diese seien keine Kriegswaffen, entschied das Gericht. Es bestehe deshalb keine Genehmigungspflicht mehr gemäss Aussenhandelsgesetz .

Laut Staatsanwältin Kraut war die entsprechende Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Nicht-Kriegswaffen in die Schweiz am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten.

Kalaschnikow bleiben beschlagnahmt

Vom Gericht nicht freigegeben wurden aber die über 300 Kalaschnikows. Bei diesen bestehe weiter der Verdacht auf Verstoss gegen das Kriegsmaterialkontrollgesetz. An wen der Verdächtige die AK 47 verkaufen wollte, konnte die Staatsanwältin nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart möchte die Kalaschnikows nun einziehen und nach Deutschland bringen lassen als Beweismittel im Verfahren gegen den Geschäftsmann. Einen Zeitpunkt dafür konnte Krauth nicht nennen. Das Verfahren in der Schweiz daure noch an.

In vielen Kriegen erprobte Waffe

Die AK 47 (Awtomat Kalaschnikowa) ist ein handliches Sturmgewehr mit gekrümmtem Magazin. Sie ist nach ihrem Erfinder Michail Kalaschnikow benannt, der im vergangenen Jahr im Alter von 94 Jahren verstorben ist.

Kalaschnikow war als Soldat der Roten Armee im Zweiten Weltkrieg verwundet worden. Im Spital tüfelte er an der «perfekten Waffe zum Schutze der Heimat». 1947 präsentierte der junge Leutnant erstmals den Prototyp des Gewehrs. Die sowjetische Armee setzte das Sturmgewehr ab 1949 ein.

Beliebte Waffe bei Armeen

Die Zahl 47 steht für das Jahr der Entwicklung der Waffe. Heute ist die Kalaschnikow die verbreitetste Waffe der Welt. Das robuste und leicht zu handhabende Sturmgewehr wird inzwischen von über 50 Armeen eingesetzt.

Die in zahlreichen Kriegen und Bürgerkriegen erprobte AK 47 und deren Nachbauten sind auch bei unzähligen Rebellengruppen, Milizen oder auch bei Terroristen, Piraten oder Kriminellen im täglichen Einsatz. Unter anderem der 2011 getötete Al-Kaida-Chef Osama bin Laden liess sich gerne mit seiner Kalaschnikow abbilden.

Undurchsichtige Zollfreilager

In der Schweiz gibt es rund ein Dutzend Zollfreilager und 245 offene Zolllager. Darin können Waren zum Transit oder zur Aufbewahrung für Drittländer abgabefrei bis zur Wiederausfuhr gelagert werden. Die Entrichtung von Abgaben und Steuern kann auch nur aufgeschoben werden, bis die Waren in Umlauf sind.

Die Zoll- und Zollfreilager stehen seit Längerem in der Kritik. In einem Mitte April veröffentlichten Bericht kam nun auch die eigenössische Finanzkontrolle zum Schluss, dass die Lager dazu missbraucht werden könnten, um Vorschriften über den Handel mit Kulturgütern, Kriegsmaterial, Heilmitteln oder Rohdiamanten zu umgehen. Die Kontrolleure empfahlen, die Kontrollen zu vereinheitlichen und zu verschärfen.

(sda/dbe)