Wegen eines Rituals an einem Kompanieabend hat die Militärjustiz in Bern den damaligen Kommandanten einer Panzergrenadier-Einheit zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Der Komapniekommandant habe Dienstvorschriften nicht eingehalten, kam das Militrägericht zum Schluss. Allerdings sprach es den Mann auch in verschiedenen Anklagepunkten frei, etwa vom Vorwurf des Ungehorsams.

Die Vorgaben seiner Vorgesetzten seien letztlich nicht klar gewesen, kam das Gericht zum Schluss. Es würdigte auch das tadellose Vorleben und die ausgezeichneten Qualifikationen des Angeschuldigten.

Der Kompaniekommandant wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 6 Tagessätzen zu 160 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem wurde ihm eine Busse von 500 Franken aufgebrummt.

Rituale nicht explizit verboten

Konkret ging es um einen Kompanieabend im September 2011 auf dem Waffenplatz im jurassischen Bure. Im Rahmen des Abends wurde auch eine sogenannte «Hamburgertaufe» durchgeführt, eine Art Aufnahmeritual für Soldaten, die ihren ersten Dienst absolvieren.

Bei solchen Ritualen, die nicht explizit verboten sind, geht es in aller Regel darum, mehr oder weniger appetitliche oder anstrengende Aufgaben zu erfüllen, nicht selten wohl auch zum Gaudi der Kameraden.

Solche Rituale stärkten den Zusammenhalt der Gruppe und man könne Charaktereigenschaften trainieren, wie etwa die Fähigkeit sich zu überwinden, sagte der Angeschuldigte am Donnerstag vor dem Militärgericht.

Vor dem Kompanieabend in Bure genehmigte der Kommandant ein Konzept, das ihm die organisierenden Soldaten vorgelegt hatten. Er informierte auch seine Vorgesetzten. Diese schärften ihm ein, sie wollten keine Schikanen und keine Trinkereien.

Diese Vorgaben hielt das Gericht letztlich nicht für sehr klar. In der vorgängigen Gerichtsverhandlung wurde auch mehrfach die Frage angesprochen, was denn beispielsweise unter Trinkereien zu verstehen sei.

Nach dem Kompanieabend gelangtenTon- und Bilaufnahmen vom Ritual an die Öffentlichkeit und lösten dort teilweise heftige Reaktionen aus.

Katzenfutter und Alkohol

In der Anklageschrift war die Rede davon, dass die Soldaten unter anderem Katzen-Trockenfutter, vergorenen Fisch essen und Alkohol trinken mussten. Manche Soldaten hätten sich übergeben. Ausserdem hätten die Männer teilweise in Unterwäsche den anderen Kompanieangehörigen das Abendessen servieren müssen.

Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer einen Schuldspruch in allen Punkten verlangt. Auch wenn der Anlass von der Mannschaft organisiert worden sei, hätte der Kompaniekommandant ohne weiteres Einfluss auf das Geschehen nehmen können. Mit dem Ritual sei die Armee in ihrem Ansehen geschädigt worden.

Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Solche Rituale gebe es auch in anderen Gruppen und sie seien im Rahmen des Üblichen zulässig. Die Truppen wollten solche Anlässe und würden sie sogar erwarten. Das gehöre eben zu einer solch eingeschworenen Gruppe dazu.

Ein Kommandant sei an einem Kompanieabend der Gast und das habe auch Einfluss auf seine Rolle, gab der Verteidiger zu bedenken. Nicht der Angeklagte habe Befehle seiner Vorgesetzten missachtet, sondern jene, die den Abend organisierte hätten. Schuldig seien auch jene, die die unerlaubten Aufnahmen vom Kompanieabend der Presse zugespielt hätten.

(tke/sda)

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